„Glücksspielmonopol - Rien ne va plus"
Von Mag. Vorhauer Christian, www.oddscompany.com.
Nichts geht mehr! Zum Jahrestag der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Sachen Sportwetten bleibt das Resümee, dass die staatlichen Glücksspielmonopolisten gescheitert sind. Es droht der Verlust des Monopols in allen Glücksspielbereichen. Die privaten Anbieter von Sportwetten haben Umsatzeinbußen hinnehmen müssen, sind aber durch Ihre globale Tätigkeit weitestgehend unabhängig von einzelnen nationalen Märkten. Sportvereine, die gesamte Werbeindustrie; wohin man schaut, nur Verlierer.
Nimmt man die Kernaussagen des Urteils des EuGH in Sachen Gambelli vom 06.11.2003, des Beschlusses des Bundeskartellamts vom 23.08.2006, des Urteils des EuGH in Sachen Placanica vom 06.03.2007, des EFTA-Gerichtshofes in Sachen norwegischem Glückspielmonopol vom 15.03.2007 und der EU-Kommission in der Angelegenheit der Notifizierung des Glücksspielstaatsvertrags vom 23.03.2007 zur Kenntnis, so ist die Beibehaltung des staatlichen Glücksspielmonopols nur unter strengen Auflagen möglich. Die Glücksspielpolitik muss als Ganzes gesehen kohärent und systematisch ausgerichtet sein. Die Ausnahme einzelner Bereiche ist ausgeschlossen.
Protektionismus und Opportunismus zum Erhalt des Glückspielmonopols
Alle vorgenannten Urteile/Entscheidungen haben einen wesentlichen Inhalt: in einem zur Europäischen Union gehörenden Land, in welchem 197.000 Geldspielautomaten (Stand 2002; Jahrbuch Sucht 2002) aufgestellt sind und erst 2006 die Gesetzesgrundlage zu Gunsten der Aufsteller (die Dauer für ein einzelnes Spiel an einem Geldspielgerät wurde auf fünf Sekunden abgesenkt; nach der zuvor geltenden Regelung waren es 12 Sekunden; dadurch wird die Geldsumme, die in der gleichen Zeit wie bisher verspielt werden kann, mehr als verdoppelt; Zitat Gerhard Stratthaus aus der CDU, Finanzminister von Baden-Württemberg: „Man wollte die Möglichkeit geben, dass die Automatenindustrie eben hier tatsächlich bessere Geschäfte macht.“) vorgenommen wurde,
Spielcasinos und Automatensäle in immer kürzeren Abständen neu eröffnet bzw. modernisiert werden, wie z. B. das im Dezember 2006 eröffnete Casino Esplanade in Hamburg („CASINO ESPLANADE - FAITES VOS JEUX - Machen Sie Ihr Spiel: Roulette, Black Jack & Poker an 18 Tischen. Las Vegas in Hamburg an 150 Glücksspielautomaten. Täglich von 12–4 Uhr. Mit ‚knackigen’ Jackpots, prall gefüllt nicht nur mit Bargeld: Wenn Sie Glück haben, kommen Sie zu Fuß, und ‚gehen’ mit dem eigenen Auto.“) und das am 23. Februar 2007 eröffnete Casino Duisburg („Einfach galaktisch! Das neue Casino Duisburg ist ein Casino der Extraklasse. Allein die Zahlen sind beeindruckend: 325 Automaten der neuesten Generation im Automatencasino, 28 Spieltische im Klassischen Spiel und eine hervorragende Gastronomie mit Restaurant und Bars warten auf Sie! Aber auch die Innenarchitektur ist spektakulär! Sie stimmt mit kosmischen und astrologischen Motiven auf ein außergewöhnliches Spielvergnügen ein. Wann kommen Sie vorbei?“),
bereits in einem Bundesland, nämlich in Rheinland-Pfalz, kein staatliches Wettmonopol mehr besteht, sondern vielmehr ein Monopol zugunsten der – staatlich konzessionierten – privaten Lotto Rheinland-Pfalz GmbH existiert,
bereits in einem Bundesland, nämlich in Niedersachsen, eine private Betreibergesellschaft (Casinos Austria) alle Spielbanken des Bundeslandes seit Anfang 2006 betreibt und für insgesamt 90,6 Millionen Euro erworben hat,
„Quicky“ (Lotteriespiel; Ziehung der Gewinnzahlen erfolgt alle 3 Minuten) in Gastronomiebetrieben angeboten wird,
Lotterie- und Oddsetprodukte über Verkaufsmobile auf Bürgerfesten „Hier kommen die Millionen“ angeboten werden,
die staatlichen Anbieter ca. 27.000 Vertriebsstellen unterhalten,
Lotterie- und Oddsetprodukte auch über gewerbliche Spielvermittler vermarktet werden,
Keno tagtäglich mit Sonderauslosungen beworben wird,
Lose (Bayernlos, Astrolos) mit Werbesprüchen wie „Zum Osterfest das Los im Nest“ vermarktet werden,
Jackpots von 35 Mio. Euro im Lotto ausgespielt werden,
Sonderauslosungen (z. B. 4 Millionen extra, 22 Mercedes S-Klasse, 222 VW Touran) regelmäßig zur Umsatzsteigerung stattfinden,
SKL und NKL aggressiv mittels Direktmarketing und Fernsehshows beworben werden,
Spielangebote wie z. B. Glückspirale über Fernsehspots beworben werden,
etc. (diese Auflistung könnte noch beliebig fortgesetzt werden),
kann ein Glücksspielmonopol NICHT begründet werden. Ein paar Werbespots über Spielsucht, kaum lesbare Hinweise auf Werbebroschüren und Spielquittungen werden nur die deutsche Verwaltungsgerichtsbarkeit beeindrucken. "Wessen Brot ich esse, dessen Lied ich singe", scheint hier das Motto zu sein.
Schizophren - umgangssprachlich Scheinheiligkeit, Doppelbödigkeit oder Widersprüchlichkeit
Seitens der Monopolisten übt man sich nun an der Quadratur des Kreises, da diese nun bemerken, dass mit dem Argument „Spielsucht“ nur Probleme in der Vermarktung der Lottoprodukte heraufbeschworen werden; und diese Probleme sind nicht willkommen. Ist doch für ein Eurolotto mit einem 100-Mio-Euro-Jackpot die Planung im vollen Gange. Dr. Rolf Stypmann, Chef der Toto-Lotto Niedersachsen GmbH, sagte dazu in Bild optimistisch: „Wir glauben nicht, dass der Vertrag Mega-Jackpots verbieten wird, denn sie fördern nicht die Spielsucht. Vielleicht können wir das Super-Lotto schon nächstes Jahr anbieten.“
Nun ja, wenn es bei Lotto nun doch keine Spielsucht gibt fragen wir uns, wann der erste private Anbieter eine solche Lizenz beantragen wird. Ein Monopol kann dann ja nicht mehr mit dem Argument „Spielsucht“ begründet werden. Leider ist unser Unternehmen nicht in der Lage das zu schultern, aber wir sind sicher, dass in Kürze ein Anbieter auf die Aussagen des Herrn Dr. Rolf Stypmann zurückkommen wird.
Spielsucht bei Glückspielen und Sportwetten
Im Abschlussbericht der Untersuchung vom Mai 2005 von Prof. Dr. rer. nat. Gerhard Meyer und Dipl.-Psych. Tobias Hayer Universität Bremen, die im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen und der Westdeutschen Lotterie GmbH & Co. KG erstellt wurde, ist die Spielsucht bei Lotto dokumentiert und es werden präventive Handlungsvorschläge gefordert, wie der Verzicht auf bestimmte Voll-Systeme beim Lottospiel und der Verzicht auf astronomisch hohe Jackpots.
Der Fachverband Glücksspielsucht e.V., vertreten durch die Vorsitzende Dipl.-Päd. Ilona Füchtenschnieder, hat bei der Anhörung am 19.10.2006, veranstaltet von der CSU-Landtagsfraktion, unter anderem folgendes Statement für Glücksspiele (also auch Lotto) vorgetragen: „Einschränkung der Werbung. Der jüngste Lottojackpot von Euro 37 Mio. passt nicht mehr in die politische Landschaft. Dies gilt ebenso für die Lottoprodukte „Quicky“ oder den „Systemschein“, bei dem in Bayern auf ein „Kästchen“ nach dem Vollsystem eine Summe von Euro 6006 gesetzt werden kann. Wir fordern eine einheitliche Glücksspielgesetzgebung, in die vor allem auch das noch nach Bundesrecht geregelte gewerbliche Geldspielautomatenspiel einbezogen werden muss.“
Empirische Untersuchungen indes zeigen bei Sportwetten nur ein geringes Suchtpotenzial.
In der Untersuchung der Universität Bremen vom Mai 2005 „Das Gefährdungspotenzial von Lotterien und Sportwetten“, durchgeführt von Prof. Dr. rer. nat. Gerhard Meyer und Dipl.-Psych. Tobias Hayer, wird als Ergebnis veröffentlicht: Sportwetten in privaten Wettbüros: Als problembehaftet erlebt - 5,1 %; Glückspiele im Internet: Als problembehaftet erlebt - 1,1 %. Im Vergleich
dazu: Lotto „6 aus 49“: Als problembehaftet erlebt - 6,0 %; Geldspielautomaten: Als problembehaftet erlebt - 79,3%.
Auf Nachfrage antwortete bei der Anhörung im bayrischen Landtag die Vorsitzende des Fachverbandes Glücksspielsucht e.V., Frau Dipl.-Päd. Ilona Füchtenschnieder, dass durch Ihren Verband keine „Sportwettensüchtige“ in Bayern in Behandlung seien. Hauptursache der Spielsucht bei Betroffenen sind das Automatenspiel und die Casinos.
Ein Staat kann grundsätzlich ein Glückspielmonopol nur bei einer kohärenten und systematischen Politik, die eine Begrenzung oder Verhinderung der Spieltätigkeiten im Sinne der Urteile Läärä u. a., Randnr. 37, und Zenatti, Randnr. 36, verfolgen, begründen.
Günter Verheugen, Vizepräsident der Europäischen Kommission, Unternehmen und Industrie, erteilte im Notifizierungsverfahren 2006/658/D zum geplanten Staatvertrag folgende Auskunft: „… da er auf Lotterien und Sportwetten Anwendung findet, nicht aber auf Glücksspiele, die eine viel höhere Gefahr der Spielsucht aufweisen. So werden zum Beispiel Glücksspiele mit einem hohen Suchtpotential, wie Glücksspielautomaten oder Pferdewetten nicht von dem Verbot abgedeckt“.
Fakt ist
Der Versuch, das Sportwettenmonopol durch einen neuen Staatsvertrag für weitere vier Jahr einzementieren zu wollen, ist eine Farce. Der Vertrag ist das Papier auf dem er geschrieben wird nicht wert. Den in der Materie nicht so vertrauten Abgeordneten in den Landtagen sollte dies erspart und auf eine Ratifizierung verzichtet werden. Den beteiligten Politikern, die ein Monopol, welches jeher ein Oligopol war, fortsetzen möchten, ist dies bekannt, es geht Ihnen lediglich um Zeitgewinn. Die Zeit ist jedoch verstrichen. Das Instrument einer Sanktion bei Verstößen gegen den Staatsvertrag durch europäisch lizenzierte Anbieter ist den Monopolisten aus den Händen geglitten. Spätestens der EuGH wird alle zuvor anders lautenden nationalen Urteile revidieren.
Wenn nun seitens von örtlichen Ordnungsbehörden suggeriert wird, dass sämtliche „illegalen“ Sportwettenannahmestellen zum Grossteil in den Städten geschlossen worden seien, so ist dies nicht zu beanstanden. Es wird aber die Tatsache verschwiegen, dass mit Hilfe der Verwaltungsgerichtsbarkeit vormals überwiegend renommierte Anbieter ersetzt wurden mit Anbietern aus meist dubiosem Milieu. Der Grau- und Schwarzmarkt floriert, die Betreiber werben nicht mit „Sportwetten“ auf den Schaufenstern.
Der Fraktionsvorsitzende der CSU, Herr Joachim Herrmann, der CDU-Abgeordnete Hans-Jörn Arp, Mitglied des 16. Schleswig-Holsteinischen Landtages und Vorsitzender des Wirtschaftsausschusses und Mitglied des Finanzausschusses, Thomas Striztl, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein und Fachsprecher der CDU-Landtagsfraktion für den Bereich Justiz, sowie Detlef Parr, MdB, auch sportpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion mit Fußballtrainerlizenz, sind nur einige Politiker, welche die Problematik erkannt haben und nun endlich eine gesetzlich normierte und kontrollierte Öffnung des Sportwettenmarktes fordern.
Was nun? Rien ne va plus!
Leider hat das salomonische Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28.03.2006 den verantwortlichen Politikern zuviel Spielraum gegeben. Die Politiker sehen sich nicht veranlasst, im Sinne des Urteils zu handeln. Die Spielräume werden seitens der Monopolisten auch aufgrund des Fehlens eines Kontrollorgans geschickt genutzt.
Die politischen Verantwortlichen in den Innenressorts der Länder, die auch für die Landeslotteriegesellschaften zuständig sind und sich als deren Lobbyisten erweisen, haben ein Tohuwabohu auf dem Glückspielmarkt angerichtet. Das Festhalten am Sportwettenmonopol, welches nie existierte (vier sog. DDR-Lizenzen), wird in Konsequenz den Totalverlust des Glücksspielmonopols nach sich ziehen. Wir als privater Sportwettenanbieter können aus rechtlicher Konsequenz heraus mittlerweile nur mehr das ganze Monopol in Frage stellen, wenn wir ernsthaft wahrgenommen werden wollen.
Lösung in Sicht?
Uns erweckt sich zusehends der Eindruck, dass eine Lösung mit jedem Tag schwieriger wird. Die beiden CDU-Abgeordneten der CDU-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein, Hans-Jörn Arp und Thomas Striztl, haben ein beeindruckendes Papier unter großem Zeitdruck vorgelegt. An der einen oder anderen Stelle sind noch Nuancen nachzubessern.
Das Konzept ist aber als Ganzes gesehen schlüssig ausgearbeitet und der duale Staatsvertrag wird eine Verschnaufpause herbeiführen, das sollte auch ausgesprochen werden. Eine Lösung für die ganze Glücksspielmonopolproblematik ist dies nicht und kann es auch nicht mehr geben, da die staatlichen Monopolisten an einer kohärenten und systematischen Glücksspielpolitik nicht ernsthaft interessiert sind. Die Monopole auf dem gesamten Glücksspielmarkt müssen von der Politik als Auslaufmodelle betrachtet werden.
Könnten wir im Bereich Sportwetten Wort ergreifen und Gehör finden, würden wir für eine komplette Marktöffnung auf Basis ordnungspolitischer Voraussetzungen plädieren, weil wir de facto nicht wissen, was die CDU in Schleswig-Holstein unter dem Begriff „Konzession“ versteht. „Die behördliche Bewilligung zum Betrieb eines bewilligungspflichtigen Gewerbes“ wäre in Ordnung.
Auch wenn es schwer fällt, weil uns natürlich die höchstgerichtlichen Urteile bekannt sind, sollte darüber nachgedacht werden, dass Sportwetten auch mit Glück zu tun haben, wobei jedoch die Wahrscheinlichkeitsrechnung das einzige wesentliche Element ist. Die Informationsbeschaffung unserer Kunden ist heute dank dem Internet anders als vor 3 - 4 Jahren. Eine große Anzahl an Foren und Sportinformationsdienste setzen die Kunden in eine wesentliche bessere Position als die Anbieter, da die Kunden aufgrund der zur Verfügung stehenden Informationsvielfalt einen Informationsvorsprung haben. Anbieter schützen sich gegen diesen Informationsvorteil der Kunden mit komplexen Instrumenten im Rahmen eines Risikomanagements, mit Glück hat dies nichts mehr zu tun. Anbieter sind aufgrund der Vielzahl der angebotenen Wettereignisse nicht mehr
in der Lage sämtliche spezifische Umstände (wie z. B. verletzte Spieler einzelner Fußballmannschaften) für alle Ereignisse detailliert im Quotenmanagement zu berücksichtigen. Die Rechtsprechung hat diese neue und notwendige Sachlage bisher nicht berücksichtigt. Bestimmte Formen der Sportwetten könnten demnach auch als Geschicklichkeitsspiel eingestuft werden.
Wesentliche Aufgaben, die ein Staat im Bereich Glückspiel wahrzunehmen hat, sind: Jugendschutz, Suchtprävention, Verbraucherschutz, Sicherung der Förderung in den Bereichen Soziales, Kultur und Sport. Ob das Geld nun aber z. B. von der Bayrischen Staatslotterie oder vom privaten Anbieter kommt, darf dabei keine Rolle spielen. Erste Erfahrungen im Umgang mit privaten Anbietern wird der Staat im Bereich Sportwetten nach einer Liberalisierung machen.
Zweifel an unseren Ausführungen?
Die King Group München eröffnete am 16. November 2006 mit einer großen Feier unter Beteiligung der Münchner Prominenz das Casino Royale Monaco GmbH, Dachauer Strasse 17, 80335 München, Münchens erstes privates Casino nach 11-monatiger Bauphase und über 1,8 Millionen Euro Investitionen. Zur Eröffnung konnten wir folgende Veröffentlichung lesen: Casino Royale Monaco - Erstes Casino in München öffnete seine Pforten; 1 knallroter Sportwagen, eine komplette Eishockey-Mannschaft (EHC München) und viel Prominenz bei der Einweihungsfeier am 16. November 2006!
Wir wünschen den Glückspielmonopolisten spannende vier Jahre, sollte der Glückspielstaatsvertrag in der jetzt bekannten Form Wirklichkeit werden.
Artikel erschienen am 13.04.2007