@WernerGg: in dem PDF von Vontobel sollte bei Dir als alter Manager die Formulierung 'bei dem Eintritt bestimmter Ereignisse' (die nach kurzer Prüfung in dem Dokument nicht definiert werden) die Alarmglocke läuten: "gegebenenfalls bestimmt der Emittent ... einen relevanten Kurs ... nach billigem Ermessen."
"Beschränkungen der Rechte
Gemäß den Emissionsbedingungen kann der Emittent bei dem Eintritt bestimmter Ereignisse Anpassungen vornehmen, um relevanten Änderungen oder Ereignissen in Bezug auf den jeweiligen Basiswert (wie nachstehend unter Punkt C.20 definiert) Rechnung zu tragen, bzw. die Wertpapiere außerordentlich kündigen. Im Fall einer außerordentlichen Kündigung verlieren die Anleger ihre oben beschriebenen Rechte vollständig. Es besteht das Risiko, dass der ausgezahlte Kündigungsbetrag gleich null (0) ist.
Im Falle des Eintretens einer Marktstörung, kann sich die Bewertung des Wertpapiers in Bezug auf die Basiswerte verzögern, was den Wert der Wertpapiere beeinflussen und/oder die Zahlung des Auszahlungsbetrags verzögern kann. Gegebenenfalls bestimmt der Emittent in diesem Fall einen für die Bewertung der Wertpapiere relevanten Kurs, Stand oder Preis für den Basiswert nach billigem Ermessen.
Der Emittent hat das Recht, die Wertpapiere insgesamt ordentlich gegen Zahlung des ordentlichen Kündigungsbetrags (welcher in derselben Weise wie der Auszahlungsbetrag berechnet wird) zu kündigen und die Laufzeit der Wertpapiere zu beenden."
Bestätigt ziemlich genau das, was ich als Beispiel genannt habe. Der Emittent hat alle Möglichkeiten sich zu schützen, und das Thema Insolvenz scheint so wahrscheinlich zu sein, dass es im Abschnitt D (Risiken) gleich als erstes genannt wird.
"Insolvenzrisiko des Emittenten
Die Anleger sind dem Risiko einer Insolvenz und somit einer Zahlungsunfähigkeit des Emittenten ausgesetzt. Es besteht daher grundsätzlich das Risiko, dass der Emittent seinen Verpflichtungen aus den Wertpapieren nicht oder nur teilweise nachkommen kann. In einem solchen Fall droht ein Geldverlust bis hin zum Totalverlust unabhängig von der Basiswertentwicklung."
Beim überfliegen der sonstigen Risiken kann einem schlecht werden. Grundsätzlich gilt: Risiken Anleger sehr hoch, Risiken Emittent sehr gering. Das Wort Totalverlust ist sicher ein Dutzend mal fett genannt.
Stell mich nicht als unwissend hin, denn exakt diese zwei Punkte habe ich vorhin eingeworfen - ohne vorher so ein Dokument gesehen zu haben. Manchmal genügt nachsenken, um zu verstehen, was passieren kann.
Das Beispiel Roulette und große Summe auf der '4' - die Kugel rollt auf die 4 zu, und schwupps - die Bank beendet vorher das Spiel, das ist zumindest nach dem Dokument möglich. Aufgrund 'bestimmter Ereignisse'.
Dass das normalerweise nicht passiert ist klar. Aber der Emittent scheint das einfach machen zu können, und Du bist raus. Möglicherweise einen Gewinn vor Augen.
Und nun: Tschüß! :-)