Anleger müssen Kursverluste nicht fürchten


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brunneta:

Anleger müssen Kursverluste nicht fürchten

 
22.11.09 20:09
Falls an der Börse die Aktienkurse wieder fallen sollten, können Anleger trotzdem Geld verdienen. Vorausgesetzt, sie haben die passenden Zertifikate im Depot. Reverse-Bonus-Zertifikate können von fallenden Kursen profitieren. Allerdings haben die Papiere einige Tücken, die Anleger kennen sollten.

www.handelsblatt.com/finanzen/
Anleger müssen Kursverluste nicht fürchten 277314
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brunneta
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brunneta:

Wall Street im Bann des 'Black Friday'

 
22.11.09 20:10
Die Anleger an der Wall Street blicken in der anstehenden Handelswoche gespannt auf den Start des Weihnachtsgeschäftes im US-Einzelhandel am sogenannten "Black Friday". Doch die als Konjunkturbarometer wichtigen Konsumausgaben sind in der kommenden Woche beit weitem nicht der einzige Indikator der US-Anleger.

www.handelsblatt.com/finanzen/...bann-des-black-friday;2487529
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brunneta
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brunneta:

Wichtige Information zur Abgeltungsteuer

 
02.12.09 05:49
nur bei bei Cortal Consors !!!

mit Inkrafttreten der Abgeltungsteuer hat der Fiskus so genannte „Verlustverrechnungstöpfe“ eingeführt,
um die technische Abwicklung des Kapitalertragssteuerabzugs zu vereinfachen. Auf dieser Grundlage
werden die im Jahr 2009 realisierten Gewinne und Verluste Ihrer bei Cortal Consors geführten Depots
per 31.12.2009 automatisch miteinander verrechnet.
Verbleibt danach per Saldo ein Verlust, so haben Sie zwei Optionen:
1. Übertrag ins neue Jahr
Wenn Sie den Verlust auf das nächste Kalenderjahr übertragen möchten, brauchen Sie nichts zu
veranlassen. Der Übertrag der Töpfe erfolgt automatisch. Der übertragene Verlust wird dann mit
Gewinnen im neuen Kalenderjahr verrechnet.
2. Antrag auf Verlustbescheinigung
Wenn Sie für Ihre Einkommensteuererklärung eine Bescheinigung über den per 31.12.2009
verbleibenden Verlust benötigen, können Sie diese unter www.cortalconsors.de online beantragen.

Ausschlaggebend ist die Gewinn-/ Verlustverrechnung per 31.12.2009. Verbleibt nach der Verrechnung
ein Gewinn, so erhalten Sie trotz Antrages keine Verlustbescheinigung.
Beachten Sie bitte: Ihr Antrag muss bis zum 15.12. des laufenden Jahres bei uns vorliegen.
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brunneta
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brunneta:

Kapitaleinnahmen: Banken rücken Börsenverluste

2
04.12.09 07:17
nur bis Mitte Dezember raus.
Dem Finanzamt können über die Einkommensteuererklärung 2009 im laufenden Jahr angefallene rote Börsenzahlen nur dann gemeldet werden, wenn das Kreditinstitut hierüber eine Bescheinigung gestellt hat. Diesen offiziellen Beleg gibt es aber nur, wenn der Kunde bei seiner spätestens bis zum 15. Dezember unwiderruflich einen Antrag stellt. Dies ist nach Paragraf 43a Absatz 2 Einkommensteuergesetz eine Ausschlussfrist. Wird der Termin versäumt, wandern die aufgelaufenen negativen Kapitaleinnahmen automatisch ins Folgejahr und stehen dort auf der Ebene der Bank als Verrechnungspotential zur Verfügung.

Für Anleger ist allerdings nicht generell ratsam, die Verluste vom Institut abzufordern. Das lohnt nämlich nur, wenn von anderen Banken, über Lebensversicherungen oder etwa privaten Darlehen positive Kapitalerträge zur Verrechnung vorliegen. Dann kann der abgeforderte Verlust beispielsweise die Zinsen aus dem Konto von einer anderen Bank ausgleichen und das Finanzamt erstattet insoweit die bereits einbehaltene Abgeltungsteuer. Sofern der abgeforderte Verlust höher als die positiven Kapitaleinnahmen des Jahres ausfällt, kann der Anleger ihn nicht wieder auf die Bank übertragen. Er wird auf der Ebene des Finanzamts so lange konserviert, bis in den Folgejahren positive Kapitaleinnahmen anfallen. Da Verluste nicht anteilig beantragt werden können, sollten sich Sparer ganz genau überlegen, ob sie ein Minus abrufen oder bei der Bank stehen lassen sollten.

Auslöser dieser neuen Besonderheit ist die Systemumstellung seit Neujahr 2009. Negative Kapitaleinnahmen, etwa aus bezahlten Stückzinsen oder realisierten Kursverlusten fließen bei der jeweiligen Bank in den so genannten Verlustverrechnungstopf. Hierüber wird das Minus dann mit positiven Erträgen wie Zinsen, Dividenden oder Gewinnen verrechnet werden. Verbleibt ein Verlust, wandert der automatisch ins Folgejahr. Dabei gibt es für roten Zahlen mit Aktien einen besonderen Verlustverrechnungstopf II, weil dieses Minus nur Gewinne mit Aktien ausgleichen darf. Beide Töpfe werden vorgetragen, sofern der Kunde sie nicht abfordert. Das kann er getrennt beantragen, sodass beispielsweise der Verlustverrechnungstopf II bei der Bank verbleibt, weil es keine entsprechenden Gewinne mit Aktien gibt. Dann nimmt das Institut den Minusbetrag nur aus dem allgemeinen Verlustverrechnungstopf heraus und startet ihn 2010 wieder bei Null.

Sofern Anleger in 2009 Spekulationsverluste mit ihrem Depotbestand von Silvester 2008 eingefahren haben, fließt das Minus nicht in den Verlustverrechnungstopf. Diese negativen Beträge müssen zwingend in der Anlage SO zur Steuererklärung 2009 deklariert werden und stehen dann zur Verrechnung bereit. Hiermit lässt sich sogar ein bereits versteuerter Spekulationsgewinn aus 2008 im Nachhinein mindern.

www.buhl.valuenet-content.de/portal/..._news.php?objid=1162316
Devise: "Kaufen, wenn alle anderen verkaufen"
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brunneta
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brunneta:

Fondsmanager verdient Milliarden

 
23.12.09 05:40
David Tepper wettete auf Bankaktien, als alle anderen die Papiere wie Sondermüll behandelten. Der Lohn: Sein Hedge Fonds machte in diesem Jahr laut "Wall Street Journal" sieben Milliarden Dollar Plus. Der Finanzjongleur selbst könnte davon mehr als 2,5 Milliarden Dollar bekommen.

wirtschaft.t-online.de/...erdient-milliarden/id_21134866/index
Wen nicht fähig ist, selber eine Meinung zu bilden und eine Entscheidung zu treffen, darf nicht zur Börse.

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brunneta:

So funktionieren Optionsscheine

 
05.04.10 14:40
Sagen wir, der Kurs einer Aktie liegt bei 100 Euro. Der Basispreis des Call-Optionsscheins (damit setzt man auf steigende Kurse) ebenfalls. Das bedeutet: Sie erhalten eine Aktie beim Kauf garantiert für 100 Euro.

Der Preis für 100 Aktien wäre also 10.000 Euro. Der Call ist aber deutlich günstiger als die Aktie. Er kostet z.B. 5 Euro. Sie erhalten 100 Optionsscheine für 500 Euro.

Jetzt steigt die Aktie, z.B. auf 115 Euro. 100 Aktien sind also 11.500 Euro wert. Mit Ihren Calls haben Sie aber die Berechtigung, 100 Aktien für 10.000 Euro zu kaufen.

Wenn Sie anschließend verkaufen, haben Sie Gewinn gemacht: 1.500 Euro minus den Kaufpreis der Calls (500 Euro) = 1.000 Euro. Aus Ihren 500 Euro wurden 1.000 Euro. Fazit: Während die Aktie 15% geklettert ist, hat der Call 100% hingelegt!
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ecki:

brunneta, bitte nicht so extrem verkürzt

 
05.04.10 15:13
über die sehr schwierige Materie OS schreiben. Ich habe da eher das Gefühl, du hast es selbst nicht kapiert.

OS erklären ohne Zeit- und inneren Wert sowie implizite Vola, was willst du Leute ins verderben locken?
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brunneta:

@ecki: Das ist eine schnelle und grobe Erklärung

 
05.04.10 15:18
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Dahinterscha.:

Noch was zu Optionsscheinen::

 
05.04.10 16:05
" Ob long , ob short, das Geld ist fort", so heißt ein Sprichwort der Banker.und die haben meistens Recht.
Wo wird es wohl geblieben sein? natürlich bei den Banken. Die haben nämlich Optionsscheine wohlweislich nur zu Papieren herausgelegt, bei denen das Verlustrisiko für sie nicht allzu hoch ist, und bei diesen Papieren gibt es zudem noch ein sehr hohes Zeitentgelt, das man erst noch durch erhebliche Kursbewegungen (nach unten bei puts oder nach oben bei calls) abarbeiten muß, bevor die Banken zahlen müssen.  Das gilt allerdings für die Endfälligkeit. Natürlich kann ein Investor während der Laufzeit auch Gewinne machen; die gehen ja zu Lasten des Käufers der Papiere. Der hat dann das Risiko bis zur Endfälligkeit.
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Dahinterscha.:

Vergeßt das Finanzamt nicht bei Optionsscheinen

 
06.04.10 18:29
Nach einem Bericht in der WIWO hat ein Finanzgericht entschieden, daß keine Verluste angerechnet werden, wenn man die Optionsscheine verfallen läßt.  Also eine Weile vorher für wenige Cent verkaufen, da das dann als Spekulation angesehen, und die Differenz zum Einstandspreis als Verlust akzeptiert wird.
Unsere Vorschriften und Gesetze sind schon einzigartig auf dieser Welt, aber sie sind wohl für den Fiskus die Ertragreichsten.
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brunneta:

Spekulationsgeschäfte:

 
04.05.10 15:10
Gebrauchsgüter sollen nicht mehr dazu gehören

www.buhl.valuenet-content.de/portal/..._news.php?objid=1171586
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brunneta:

Regierung will Anlegerschutz verbessern

 
22.09.10 13:24
Geht es nach dem Willen der Bundesregierung, sollen private Anleger besser geschützt werden. Das Kabinett stimmte einem Gesetzesentwurf zu, wonach Banken unter anderem zu einer umfangreicheren Beratung verpflichtet und das Herausziehen großer Geldmengen aus sogenannten offenen Immobilienfonds verhindert werden sollen.

weiter.......................

www.tagesschau.de/wirtschaft/anlegerschutz102.html
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brunneta:

Die Rallye kommt!

 
05.10.10 12:05
www.daf.fm/video/...ie-rallye-kommt-50138622-DE0008469008.html
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brunneta:

Union will private Altersvorsorge reformieren

 
06.02.11 13:07
Die Union will nach einem "Spiegel"-Bericht noch in diesem Jahr bessere Anreize für die private Altersvorsorge schaffen. Einer der wichtigsten Punkte ist dabei die Aufnahme von Berufsunfähigkeitsversicherungen in das Fördermodell der Riester-Rente.

altersvorsorge-rente.t-online.de/...ormieren/id_44281174/index
Nur meine Meinung, keine Kauf-/ Verkaufsempfehlung !
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