Am Terror verdient


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cabby:

Am Terror verdient

 
17.09.01 15:08

Osama bin Laden nahe stehende Spekulanten haben angeblich von den Anschlägen in den USA profitiert. In Frankfurt am Main sagte eine Sprecherin des Bundesaufsichtsamtes für den Wertpapierhandel (BaWe) am Montag, routinemäßig würden jetzt etwaige Veränderungen im Kursverlauf überprüft.

Die „New York Times“ hatte am Sonntag berichtet, dass Kreise um den als Hauptverdächtigen der Terroranschläge geltenden bin Laden im Vorfeld versucht hätten, durch den Handel an den Aktienmärkten zu profitieren.

Im Visier sollen dabei vor allem die drei großen Rückversicherungskonzerne Münchener Rück, Swiss Re und die französische AXA gewesen sein. Die Profite sollen auf US-Banken transferiert worden sein. Bewegungen soll es auch bei Airline-Aktien gegeben haben. Im Zeitungsbericht erwähnt wurden Put-Optionen (das Recht, zu einem bestimmten Preis zu verkaufen) sowie Leerverkäufe (im Termingeschäft Verkauf von Wertpapieren, die der Verkäufer noch nicht besitzt, in der Hoffnung, sich später billiger eindecken zu können).

Bei der Swiss Re wollte man diese Angaben nicht kommentieren. Zu Gerüchten werde keine Stellungnahme abgegeben, sagte eine Sprecherin auf Anfrage. Die Namensaktie der Swiss Re hatte im Wochenvergleich bis zum vergangenen Freitag um 8,7 Prozent auf 139,5 Franken nachgegeben, verglichen mit 152,75 Franken am vergangenen 7. September. In der Woche vor dem Anschlag hatte die Swiss-Re-Aktie um acht Prozent nachgegeben.

Eine Sprecherin des BaWe in Frankfurt sagte, die Beobachtung des Marktes sei das tägliche Geschäft der Aufsichtsbehörde. Es sei noch zu früh, von Untersuchungen oder Ermittlungen zu sprechen. Erst einmal werde überhaupt nach auffälligen Handelsereignissen gesucht, was ein paar Tage dauern könne. Erst danach werde entschieden, wie es weitergehe.

Für die routinemäßigen Untersuchungen würden die Transaktionsdaten aller Wertpapierhandelsunternehmen benötigt und geprüft. Grundsätzlich sei es so, dass in einem ersten Schritt auch Daten übermittelt würden, ob ein Geschäft für einen Kunden getätigt wurde oder ob es ein Eigengeschäft eines Institutes gewesen sei. „Wenn es ein Kundengeschäft war, dann können wir in einem zweiten Schritt den Auftraggeber identifizieren,“ sagte die Sprecherin.  
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