www.alno-ag.de/fileadmin/.../150505_Geschaeftsbericht_2014.pdf
Seite 158 bzw. 166 von 176 (über die Suchfunktion)
Auszug:
"Zuvor war die ALNO AG in mehreren erstinstanzlichen (Vorbehalts-) Urteilen des Land- und Oberlandesgerichts Düsseldorf zu insgesamt rund EUR 2,4 Mio. Gehalt-
und Bonuszahlungen an den Kläger verurteilt worden, zuletzt am 9. Januar 2014 zur Zahlung von rund EUR 1,2 Mio. Die ALNO AG hat aufgrund der OLG Urteile vom 6.
November 2014 diese Zahlungen zuzüglich Zinsen vom Kläger im November 2014 zurückerstattet bekommen. Darüber hinaus stehen der ALNO AG weitere Ansprüche
in Höhe von ca. EUR 0,4 Mio. zuzüglich Zinsen aus Verfahrenskosten und einer unverbindlichen Interimsvereinbarung mit dem Kläger vom Juni 2011 zu, die spätestens mit Rechtskraft der OLG Urteile fällig werden. Das OLG Düsseldorf hat gegen beide Urteile eine Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) nicht zugelassen.
Dagegen hat der Kläger Nicht-Zulassungsbeschwerden beim BGH eingereicht. Der BGH hat bisher über die Nichtzulassungsbeschwerden nicht entschieden."
Fazit:
Also ich lese daraus, dass es jetzt ggf. zu einer Ergebnisverbesserung von ca. 400 T€ kommen kann. Anwaltskosten für die Alno AG, die man diesen 400 T€ gegenüberstellen muss, sind aber vielleicht auch angefallen, das kann ich nicht beurteilen. Insgesamt also gut, dass die Sache endgültig vom Tisch ist. "Spürbare" Ergebnisfolgen leiten sich daraus aber m.E. nicht ab.