An Verwaltungsräte bezw. Revisionsstelle der ALF Group Holdings AG
Dr. Martin Grossmann, Rechtsanwalt, Seefeldstr. 45, 8008 Zürich
Pascal Pankraz Niedermann, New York und 9242 Oberuzwil (Schweiz)
Albert Burri, Ferax Treuhand AG, Letzigraben 89, 8003 Zürich
History der ALF Group Holdings AG (Auszug):
•§Am 24. Juni 2010 wurden 50 % der Aktien ALF Group Singapore Pte Pty Ltd zum Preise von CHF 12 Mio. in die ALF Group Holdings AG eingebracht. Dagegen erhielten die Kingsley Finanance Co. Limited, Hongkong 56 Mio. Aktien und die BFT Custodians Pty Ltd., Sydney 24 Mio. Aktien. Dieser Vorgang wurden vom Verwaltungsrat und der Revisionsstelle ohne Opposition gutgeheissen und die Aufstockung wurde am 9.7.2010 publiziert.
•§Am 9. Nov. 2010 wurde beschlossen, die zweiten 50 % der ALF Singapore zum Preise von CHF 53 Mio. zu übernehmen. Scheinbar wurde von der Pears Chartered Accountants, North Parramatta (AUS) der Wert der Firma auf AUS$ 125 Mio. bestimmt. Waren 50 % im Juni 2010 noch CHF 12 Mio. wert, so sollen dies rund 4 Monate später bereits CHF 53 Mio. wert sein? Irgendwas stimmt da nicht. Das Bewertungsgutachten muss offengelegt werden.
•§Ebenfalls am 9.11.2010 wurde eine Forderung von CHF 46 Mio. der Kingsley Finance gegen die ALF Group Holdings AG eingebracht. Die Details zu dieser Forderung, die vom Verwaltungsrat und der Revisionsstelle als richtig bezeichnet wurden, liegen nicht vor. Diese Forderung muss detailliert offengelegt werden.
Mit den beiden Transaktionen vom 9.11.2010 wurden die ALF-Minderheitsaktionäre (früher Can Can Lingerie Holding AG) völlig überrumpelt. Nun drängen sich folgende Massnahmen auf:
•§Durch Verwaltungsrat resp. die Revisionsstelle müssen das Bewertungsgutachten vom 28.9.2010 vorgelegt werden. Ebenso die Details zu den Forderungen von CHF 46 Mio., welche Kingsley Finance geltend gemacht hat und dafür Aktien erhalten hat. Wird dies gemacht?
•§Es muss eine Erklärung gemacht werden, dass mit der Uebernahme der Forderungen und der restl. 50 % Aktienbeteiligung nicht „doppelt genoppelt“ wurde. Mit anderen Worten: Der Verdacht drängt sich auf, dass Kingsley in die ALF Group bis zum November 2010 Einlagen von Forderungen und notleidenden Positionen getätigt hat. Allerdings nicht zum Erwerbspreis (Liquidationspreis) sondern mit einem erhöhten Fortführungswert. Sollte diese Vermutung wahr sein, so ist der Tatbestand der ungetreuen Geschäftsführung erfüllt. Es kann nicht sein, dass (gemäss den geltend gemachten Forderungen von CHF 46 Mio.) auf Rechnung und Gefahr der ALF Group Holdings AG Einkäufe/Uebernahmen getätigt wurden. Und auf der anderen Seite eventuell die Differenz zwischen Liquidationswert (Effektiver Erwerbspreis) und Fortführungswert von der Kingsley Finance und Konsorten „konsumiert“ werden. Zudem ist dieser Effekt (Erträge aus Neubewertung) vermutungsweise zum zweiten nochmals eingeflossen mit der Neubewertung der Holding. Vermutung: Kingsley hat für die ALF Einkäufe von Assets zum Preise von z.B. 100 finanziert. Diese werden aber zu 150 als Forderung geltend gemacht. Der eigentlich von der ALF Group Holdings AG gemachte „Papier-Gewinn“ (nach Abzug der Transaktionskosten!!) von 100 auf 150 fliesst aber in die Bewertung der zu übernehmenden Gesellschaft (ALF Singapore) ein. Und erhöht so deren Wert innerhalb von 4 Monaten von CHF 24 Mio. auf stolze CHF 106 Mio.
Dieser vermutete Tatbestand ist eine Hypothese. Bedingt durch die Vorkommnisse der letzten Monate gibt es jedoch tatsächlich Gründe zur Annahme, dass bei diesen Transaktionen einiges nicht koscher gelaufen ist. Hintergrund ist sicher auch, dass der massgebliche ALF-Mann James W. Byrnes (Big Jim) in Australien offiziell als Wirtschaftskrimineller bezeichnet wird. Byrnes hat demzufolge in Australien das Verbot vom August 2006 bis zum August 2011 eine Firma zu führen. In der Zwischenzeit wurden aber bereits wieder neue Verfahren gegen den in Australien scheinbar vermögenslosen „Big Jim“ bekannt. So ist er mit der Firma ACRS Australian Corporate Restructuring Services Pty Ltd. in ein Konkurs-Verfahren (Modena Imports Pty Ltd.) verwickelt. Byrnes hat mit der ACRS beim Konkurse der Ferrari/Maserati-Importeurs mitgeholfen, Vermögenswerte in der Höhe von mind. AUS$ 500‘000 zum Nachteil der Gläubiger beiseite zu schaffen.
War das der Grund für den Rücktritt der Verwaltungsräte Dr. Martin Grossmann und Pascal Pankraz Niedermann ?
Die Rolle der Ferax Treuhand AG als Revisionsstelle wird sich mit dem Jahresabschluss 2010 zeigen. ALF hat jetzt ein Aktienkapital von > CHF 100 Mio. Dieses muss zu mindestens 50 % (CHF 50 Mio.) zu Fortführungswerten gedeckt sein. Bereits da sind erhebliche Zweifel angebracht.
Wie schnell auch eine scheinbar hochkapitalisierte Firma kollabieren kann zeigt sich am Beispiel der ebenfalls ehemals im Frankfurter Freiverkehr notierten Genesis Commodities AG, Küsnacht. Kapitalaufstockung durch Sacheinlage am 4.3.2009 um > CHF 30 Mio. Am 2.8.2009 wurde bereits der Konkurs eröffnet.