DIE AKANDA CORPORATION HAT DIE EINHALTUNG DER MINDESTGEBOTSPREISANFORDERUNG DER NASDAQ WIEDERERLANGT
LONDON--(BUSINESS WIRE)-- Das internationale medizinische Cannabisplattformunternehmen Akanda Corp. („Akanda“ oder das „Unternehmen“) (NASDAQ: AKAN), ein Unternehmen aus Ontario, gab heute bekannt, dass es ein Benachrichtigungsschreiben erhalten hat (das „Benachrichtigungsschreiben am Compliance“) vom Listing Qualifications Department von The Nasdaq Stock Market Inc. (die „Nasdaq“) vom 27. März 2023, was darauf hinweist, dass das Unternehmen die Einhaltung der Mindestgebotspreisanforderung gemäß Regel 5550(a)(2) wiedererlangt hat ) der Nasdaq Listing Rules (die „Mindestgebotspreisanforderung“).
Wie bereits angekündigt, hatte das Unternehmen am 27. September 2022 eine schriftliche Benachrichtigung (das „Benachrichtigungsschreiben“) von der Nasdaq Listing Qualifications Department erhalten, in der das Unternehmen darüber informiert wurde, dass es die Mindestgebotspreisanforderung als Schlussgebotspreis von nicht erfüllt die nennwertlosen Stammaktien des Unternehmens („Stammaktien“) an 30 aufeinanderfolgenden Geschäftstagen unter 1,00 $ pro Aktie lagen.
Gemäß Nasdaq Listing Rule 5810(c)(3)(A) wurden dem Unternehmen 180 Kalendertage oder bis zum 27. März 2023 gewährt, um die Einhaltung der Nasdaq Listing Rule 5550(a)(2) wiederherzustellen. Um die Konformität wiederzuerlangen, müssen die Stammaktien des Unternehmens an mindestens 10 aufeinanderfolgenden Geschäftstagen einen Schlusskurs von mindestens 1,00 $ haben.
Gemäß dem Benachrichtigungsschreiben zur Einhaltung haben die Mitarbeiter von Nasdaq festgestellt, dass der Schlusskurs der Stammaktien des Unternehmens an den letzten 12 aufeinanderfolgenden Geschäftstagen, vom 9. März bis zum 24. März 2023, bei 1,00 $ pro Aktie oder höher lag. Dementsprechend hat das Unternehmen die Einhaltung von Listing Rule 5550(a)(2) wiedererlangt und die Angelegenheit wurde abgeschlossen.
www.akandacorp.com/about-us/newsroom/...uirement/default.aspx
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