DGAP-Ad hoc: Blue C Consulting AG deutsch
Antrag auf Abberufung des Aufsichtsrates der Blue C AG mehrheitlich abgelehnt.
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Antrag auf Abberufung des Aufsichtsrates der Blue C Consulting AG mehrheitlich
abgelehnt
Kosten der außerordentlichen Hauptversammlung trägt der Antragsteller
Die heutige außerordentliche Hauptversammlung der Blue C Consulting AG
beinhaltete folgende zwei Tagesordnungspunkte:
Aufsichtsrates
- Beschlussfassung über die Tragung der Kosten dieser außerordentlichen
Hauptversammlung gemäß § 106 Abs. 5 AktG
Der erste Tagesordnungspunkt - die Abberufung und Wahl von Mitgliedern des
Aufsichtsrates - wurde mit eindeutiger Mehrheit von den anwesenden Aktionären
abgelehnt.
Beim zweiten Tagesordnungspunkt über die Tragung der Kosten dieser
außerordentlichen Hauptversammlung stimmten die anwesenden Aktionäre
mehrheitlich dagegen, dass die Kosten von Blue C getragen werden. Die Kosten
dieser außerordentlichen Hauptversammlung sind daher vom antragstellenden
Aktionär, Rüdiger Nürk, zu tragen.
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 07.01.2002
Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Ad-hoc-Mitteilung:
Über Blue C
Blue C Consulting AG ist ein Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen mit Sitz
in Wien, das Kommunikations-, Marketing- und Transaktionslösungen für Kunden aus
Telekommunikation, Bankenwesen, Handel und Industrie entwickelt und umsetzt.
Seit 24. August 2000 notiert das Unternehmen am Frankfurter Neuen Markt - WKN
940 118.
Kontakt:
Dr. Karl Strasser, CEO
Eva Prinzhorn, Investor Relations
Tel: + 43 1 524 0141 - 132
Fax: + 43 1 524 0141 - 160
ir@blue-c.com
www.blue-c.com
--------------------------------------------------
WKN: 940118; ISIN: AT0000737853; Index:
Notiert: Neuer Markt in Frankfurt; Freiverkehr in Berlin, Bremen, Düsseldorf,
Hamburg, Hannover, München und Stuttgart
Antrag auf Abberufung des Aufsichtsrates der Blue C AG mehrheitlich abgelehnt.
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Antrag auf Abberufung des Aufsichtsrates der Blue C Consulting AG mehrheitlich
abgelehnt
Kosten der außerordentlichen Hauptversammlung trägt der Antragsteller
Die heutige außerordentliche Hauptversammlung der Blue C Consulting AG
beinhaltete folgende zwei Tagesordnungspunkte:
Aufsichtsrates
- Beschlussfassung über die Tragung der Kosten dieser außerordentlichen
Hauptversammlung gemäß § 106 Abs. 5 AktG
Der erste Tagesordnungspunkt - die Abberufung und Wahl von Mitgliedern des
Aufsichtsrates - wurde mit eindeutiger Mehrheit von den anwesenden Aktionären
abgelehnt.
Beim zweiten Tagesordnungspunkt über die Tragung der Kosten dieser
außerordentlichen Hauptversammlung stimmten die anwesenden Aktionäre
mehrheitlich dagegen, dass die Kosten von Blue C getragen werden. Die Kosten
dieser außerordentlichen Hauptversammlung sind daher vom antragstellenden
Aktionär, Rüdiger Nürk, zu tragen.
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 07.01.2002
Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Ad-hoc-Mitteilung:
Über Blue C
Blue C Consulting AG ist ein Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen mit Sitz
in Wien, das Kommunikations-, Marketing- und Transaktionslösungen für Kunden aus
Telekommunikation, Bankenwesen, Handel und Industrie entwickelt und umsetzt.
Seit 24. August 2000 notiert das Unternehmen am Frankfurter Neuen Markt - WKN
940 118.
Kontakt:
Dr. Karl Strasser, CEO
Eva Prinzhorn, Investor Relations
Tel: + 43 1 524 0141 - 132
Fax: + 43 1 524 0141 - 160
ir@blue-c.com
www.blue-c.com
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WKN: 940118; ISIN: AT0000737853; Index:
Notiert: Neuer Markt in Frankfurt; Freiverkehr in Berlin, Bremen, Düsseldorf,
Hamburg, Hannover, München und Stuttgart