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ROK Stars
kein aktueller Kurs verfügbar
 
Schlossermei.:

@Danyo96

 
03.02.17 17:15
Der Kurs in zwei Wochen auf 2€???? Was ist das denn für ein Schmarn? Ich  persönlich wäre ja schon zufrieden wenn er sich bei 30 oder 40 Cent einpendeln würde. Höher ist natürlich besser. Aber 2€ ??? Vielleicht mal in 2 oder 3 Jahren oder noch länger.
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DanYo96:

Die von mir erwähnten 2 Euro

 
03.02.17 18:10
sind noch harmlos. Vorher hieß es bald 200 Euro. Jetzt auf einmal 2 Euro in zwei bis drei Jahren? Warum auf einmal so bescheiden  
Antworten
DanYo96:

Jetzt ist es fast

 
03.02.17 18:12
50:50 Kauf verkauf. Muss jetzt noch jemand 400k Schmeissen die er bei 0,17 gekauft hat vorgestern und wir sind wieder bei 0,18.
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Schlossermei.:

@Danyo96

 
03.02.17 18:22
Du hast die Zahl 2€ in den Raum geworfen. Ich habe immer nur was von Cent Beträgen erzählt. Ich bin ja schließlich Realist. Ich ging auch davon aus das sich der Bierexport der ABK nur schrittweise erhöhen lässt. Neue Märkte zu erschließen braucht seine Zeit. Und ich gehe davon aus, das dieses Jahr sich der Bierexport drastisch erhöhen wird. Es wird ja auch in meinen Augen langsam Zeit. Ich bin Optimist und Realist   ;-)
Antworten
DanYo96:

Ja du hast es nicht rein geworfen

 
03.02.17 18:26
mit den hochen Zahlen aber der Rest der sich hier mit dir ergänzt
Antworten
DanYo96:

Ich halt mich jetzt hier auch

 
03.02.17 18:28
raus fürs erste auch wenn mich was aufregt  
Antworten
DanYo96:

So sieht die Unterhaltung mit den Meisten hier

 
03.02.17 18:38
aus. Es wird gequatscht ohne ende.

bilder-lustige-bilder.de/...00x1200_lustiges_witziges_bild.gif
Antworten
Blutegel:

Vielleicht wäre es für alle Beteiligten besser ...

 
03.02.17 18:49
... wenn hier mehr Fakten und weniger Belanglosigkeiten vorgebracht würden.

NUR MEINE MEINUNG ;-)
Antworten
DanYo96:

Haha du warst dass mit den

 
03.02.17 18:54
200 Euro seh ich gerade ^-^ :-) Naja ist jetzt auch egal
Antworten
Chrissor:

delisting

2
03.02.17 19:53
Da hier öfters das Wort delisting viel hab ich mich darüber mal ausgiebig informiert.
Wo soll ich nur Anfangen also seid 2014 gibt es ja andere Regelungen wonach das delisting nur stattfinden kann wenn eine Abfindung gezahlt wird. Dabei muss man erwähnen das so etwas entweder bei der Hauptversammlung beschlossen wird oder wenigstens eine adhoc Meldung kommen muss (für das delisting)

Selbst wenn man noch ein Schlupfloch findet um dennoch einfach spurlos zu verschwinden ist man durch das GG Art. 14 geschützt.

Also wenn hier nochmal das Wort delisting fällt einfach ignorieren denn so leicht wie damals ist das nicht mehr.

Vllt konnte ich ja ein wenig Licht ins dunkel bringen. Sollte es jemanden Interessieren dann schaut einfach mal nach der Delisting Neuregelung ab 2014 :)
Antworten
DanYo96:

Ich schau mir noch

 
03.02.17 20:46
was an, gebe mein Statement später dazu ab, und verspreche euch, erst wieder zu schreiben wenn was abartiges passiert, nicht hier, sondern mit dem Papier. Aber spätestens März gebe ich meinen Senf wieder dazu :). Also keine Sorge, ich bleibe euch erhalten. :-)
Antworten
Advamillionär:

Verschiedene Sichtweisen...

 
03.02.17 20:50
Zitat von
davidchris heute morgen:

"und noch was!
Warum notiert die "Rakte" nur in Stuttgart!?
Vor 2 Jahren mußte man für eine ROKSTAR-Aktie noch €2,- bezahlen; heute kriegt man das Ding um 0,2! -> gibt auch zu denken, oder!?"

Und mir gibt das zu denken:
Im Sommer letzten Jahres notierte das Ding bei 0,02, heute bei 0,20 EUR. Macht eine Verzehnfachung in einem halben Jahr, vor kurzem war es sogar noch eine Verzwanzigfachung...

Fakt ist: Es gibt kaum so ein "Ding", das dermaßen volatil ist. Was besseres zum Zocken gibts eigentlich nicht, natürlich auch mit einem hohen Risiko verbunden...

Gruß vom
Advamillionär
Antworten
DanYo96:

Ich weis nicht wo du gelesen hast

 
03.02.17 21:31
aber für PennyStocks gibt es nach wie vor keine strengen Gesetze. Sie können aus dem nichts durch eine kurze Meldung verschwinden. Die letzte Gesetzesänderung hat es sogar erleichtert.


Nachricht vom 25.02.2014 | 16:00
ROK Global PLC : ROK Global stellt seine Notierung an der GXG-OTC-Börse freiwillig ein

ROK Global PLC / Schlagwort(e): Delisting

25.02.2014 / 16:00
ROK Global stellt seine Notierung an der GXG-OTC-Börse freiwillig ein


25. Februar 2014

ROK Global PLC, das Unternehmen für mobile Technologie, Internet- und Industrietechnologie, Anwendungen und Dienstleistungen, kündigte die freiwillige Einstellung seiner Notierung an der GXG-OTC-Börse an.

Die Entscheidung, die Stammaktien des Unternehmens vom GXG Market - First Quote zu nehmen, wurde anlässlich eines Vorstandsbeschlusses getroffen, unterstützt von den Direktoren des Unternehmens, welche die Mehrheit an den Unternehmensaktien besitzen. Die Gründe für diese Entscheidung basieren auf geringem Handelsvolumen und fehlenden Verbindungen zu Privatanlegern in Deutschland.

GXG Markets hat den Bedingungen des Börsenabgangs zugestimmt und ab dieser Ankündigung läuft die Kündigungsfrist des Unternehmens von einundzwanzig (21) Geschäftstagen. Dies steht im Einklang mit den Bestimmungen von Vorschrift 13.1. der GXG Markets - First Quote-Ordnung für emittierende Unternehmen.

Der letzte Handelstag für die Wertpapiere des Unternehmens ist der 18. März 2014.

Das Delisting dürfte keine wesentlichen Auswirkungen auf die Aktionäre und Investoren haben.

Die Geschäftsleitung von ROK Global wird das Unternehmen weiterhin im Einklang mit allen Richtlinien innerhalb des Vereinigten Königreichs führen und alle Optionen für seine Aktionäre in Betracht ziehen, u. a. gegebenenfalls auch die Notierung an einer anderen Börse.

www.rokglobal.com



Ende der Corporate News

25.02.2014 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

254279  25.02.2014

Quelle: www.dgap.de/dgap/News/corporate/...eiwillig-ein/?newsID=789606

DIE FOLGENDE NEWS ZU ROK STARS PLC KÖNNTE SO AUSSEHEN OHNE JEGLICHE VORWARNUNG ERSETZ NUR DEN NAMEN UND DAS DATUM DER MELDUNG.
Antworten
Schlossermei.:

;-)

 
03.02.17 21:40
Ist schon März oder ist was abartiges passiert? ;-)  13% Plus ist doch nicht so abartig. Aber ein Schritt in die richtige Richtung! Mir persönlich wären aber beständige 2 oder 3 % Zuwachs pro Tag lieber.
Antworten
DanYo96:

Angekündigt

 
03.02.17 21:49
was an, gebe mein Statement später dazu ab, und verspreche euch, erst wieder zu schreiben wenn was abartiges passiert, nicht hier, sondern mit dem Papier.

Das ist das Statement

Ab jetzt tobt euch aus
Antworten
Astrid1347:

Delisting...

2
03.02.17 22:04
Delisting: Börsengesetz - Abfindungsangebot als Voraussetzung

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Oliver Klepsch, BaFin

Datum:15.01.2016
Im Zuge der Umsetzung der neuen europäischen Transparenz-Richtlinie hat der Gesetzgeber auch die Voraussetzungen für den Rückzug eines Unternehmens von der Börse (Delisting) neu geregelt.

Auf dieser Seite:
Zeitpunkt des Abfindungsangebots
Abfindungsangebot durch die Zielgesellschaft
Gegenleistung und gesetzlicher Mindestpreis
Unternehmensbewertung bei Marktmissbrauch
Keine Bedingungen
Auch ausländische Gesellschaften erfasst
Noch nicht entschiedene Delisting-Anträge
Seit dem 26. November 2015 gilt: Emittenten, die den Widerruf der Zulassung ihrer Aktien zum Handel an einem regulierten Markt anstreben, müssen den Aktionären nach § 39 Börsengesetz neuer Fassung (BörsG n.F.) ein Abfindungsangebot nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) unterbreiten. Aufgabe der BaFin ist es, solche Abfindungsangebote zu überwachen. Von der Regelung ausgenommen sind lediglich Wertpapiere, die noch an einer anderen Börse im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind, an dem Schutzbestimmungen für das Delisting bestehen, die denen des § 39 BörsG n.F. entsprechen.

Der Gesetzgeber griff mit der Neuregelung – wenn auch in veränderter Form – eine Forderung von Anlegerschützern auf. Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) 2013 mit der „Frosta“-Entscheidung (Az. II ZB 26/12) seine langjährige Rechtsprechung zum Delisting geändert hatte, waren aus Sicht der Anlegerschützer mit den Delistings erhebliche Kursverluste für die Aktionäre verbunden. Der BGH hatte in Abkehr von seiner rund elf Jahre bestehenden „Macroton“-Rechtsprechung (erstmals 2002, Az. II ZR 133/01) entschieden, dass Aktiengesellschaften keinen Hauptversammlungsbeschluss und vor allem kein Abfindungsangebot an die Aktionäre benötigen, um sich von der Börse zurückzuziehen. In der Folge war die Zahl der Delistings ohne Abfindungsangebot deutlich gestiegen.
Antworten
Schlossermei.:

@Danyo96

 
03.02.17 22:07
Hey war doch nur Spaß  ;-)
Antworten
Chrissor:

Danke Astrid

 
04.02.17 10:49
find es gut das du den Auszug uns bereit gestellt hast.
denke mal das Thema ist damit auch vom Tisch
Antworten
willi-marl:

astrid, dazu aber folgendes bedenken!

 
04.02.17 11:36
geregelter markt und freiverkehr....!?!?!  ist das dasselbe?
ebenso mal die aktienzahl beachten!
die stimmt schon seit letztem report nicht mehr.
und was nun alles eventuell dazu kam...... who knows?
will nur sagen, so ganz mit offenen karten spielen dejoira-kendrick noch immer NICHT
5 Sterne Award für diese Jahresperformance 2012 969223
Antworten
Chrissor:

@ willi

 
04.02.17 12:04
Geltung ab 3. Juli 2016

Die MAR hat einen weiteren Anwendungsbereich als die bisherige Marktmissbrauchslinie 2003 und das deutsche Wertpapierhandelsrecht. Künftig werden neben dem geregelten Markt organisierte Handelssysteme (OTF) und damit auch der Freiverkehr erfasst. Für im Freiverkehr notierte Unternehmen galten bereits bisher das Verbot des Insiderhandels und das Verbot der Marktmanipulation (§§ 1 Abs. 1 Nr. 1 und 20a Abs. 1 S. 1 WpHG); künftig gelten auch die Regelungen der sog. Directors‘ Dealings sowie die Pflicht zum Führen von Insiderverzeichnissen für im Freiverkehr notierte Unternehmen. Darüber hinaus sind künftig Emissionszertifikate und Handlungen in Bezug auf Referenzwerte (wie z.B. LIBOR) vom Marktmissbrauchsrecht erfasst (Art. 2 Abs. 1 und 2 MAR).

jetzt du....


wenn man scharf nach denkt könnte es vllt deshalb soviele meldung in der letzten Zeit geben?
da will eventuell jemand sich ne menge stress ersparen und teilt alles mit was den kurs verändern könnte.
Antworten
willi-marl:

na ja, das kann man interpretieren

2
04.02.17 12:33
wie man will..... der eine so der andere so.....

fakt ist jedenfalls, dass die jungs ihre aktuellen outstandig shares NICHT melden
denn schon in 2015 stimmte die zahl nicht mehr. siehe bericht 2015 ausgegeben 2016.
das macht mich jedenfalls schonmal hellhörig!

und ein raushauen von news.... inflationär..... wichtiges und unwichtiges....
kannst du so bewerten wie du sagst. ich habe die erfahrung gemacht, dass die
brüder bei rok global es ebenso taten..... zum support des dilutierens.....
wie schonmal gesagt:  von 210 mios auf 495 mios binnen weniger monate

sicher wissen du und ich es NICHT genau, aber es muss gesagt werden.
denn eines ist ja wohl klar: soviele käufer, mit und ohne nachdenken, wie
in germany gibts nirgends...... daher listen die amis ihre uk-bude ja auch NUR in stu!
meiner meinung nach; oder gibts andere plausibele gründe dafür?
Antworten
Chrissor:

...

 
04.02.17 12:38
in gewisser Weise gebe ich dir Recht einiges Stimmt nicht 100% überein und wirkt komisch.

Dennoch ist es jetzt für die Macher nicht mehr so leicht ans Stupid German Money zu kommen.

letzt endlich muss das jeder für sich entscheiden.  
Antworten
willi-marl:

also der börse nicht melden....

 
04.02.17 12:41
im bericht konnten sie sich ja nicht dagegen wehren es zu veröffentlichen.
aber wer liest schon ellenlange pdf berichte in english, wenn börsenbriefe
rks in deutschland in den himmel loben..... danyou hatte ja was dazu gepostet....

aber sicher gehen wir da alle konform, wenn eine möglichst wahrheitsgemäße
informations-politik seitens rks gefahren und gefordert würde, oder?
noch immer können die aber in stu freiverkehr es scheinbar stickum machen;
dilution. die börse sagt:  nicht unser ding weil freiverkehr..... insofern.....  
Antworten
Schlossermei.:

@ alle

 
04.02.17 13:09
Ich finde es gut das es hier auch kritische Stimmen gibt! Wie sagt man so schön, glaube keiner Statistik die du nicht selber gefälscht hast ;-)  Stellt euch mal vor, Volkswagen hätte von Beginn an ihre Schummelsoftware veröffentlicht........ Der Kurs der Aktie wäre ins bodenlose gestürzt. Bei ROK Stars  halte ich persönlich nichts von irgendwelchen Plattenspielern oder Wasseraufbereitungsanlagen. Aber jeder muss selber wissen in einem Pennystock zu investieren. Ich persönlich hätte hier auch nicht investiert, würde ich nicht bei ABK arbeiten. Für mich ist es zur Zeit nicht vorstellbar das ROK kurz oder mittelfristig delisted wird. Zumindest investiert ROK bei der ABK. Wenn jemand nur das Geld von anderen möchte, dann tätigt man keine Investitionen. Das ist meine persönliche Meinung.  
Antworten
willi-marl:

nene, NUR das geld von anderen möchte....

2
04.02.17 13:20
habe ich nicht gesagt!
klar wollen die wohl mit dem bier was anstellen..... darum gibt es ja diese
gmbh da. wo rks und die akb ag zusammen sind.
NUR bin ich der meinung, dass die macher sich ihre investitionen mit hilfe
vom verkauf von aktien mitfinanzieren lassen.... was ja okay ist und usus
auch bei anderen ags.
ABER wie die macher dann mit firmen und brands usw. jonglieren.....
plcs gründen und löschen..... geschickte firmenkonstrukte bilden....
namensgleiche firmen zb. nur in verschiedenen ländern anhand der kürzel
nur erkenntlich... siehe diese oil da.... das ist es ja.
und sie haben bei rok global auch bewiesen, dass das interesse der aktionäre
ihnen, gelinde gesagt, am allerwertesten vorbei geht. frag doch mal rkg
aktionäre! warum nun sollten die bei rks..... egal wieviele HL beer da verkauft
werden, nun plötzlich die aktionäre mitverdienen lassen?
wo ist ein berechtigter hinweis zu einer solchen absicht bei den brüdern?

in meinen augen läuft doch das spiel derzeit GENAU wie bei rkg ab. IMO
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