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Freitag, 28. Dezember 2001     Berlin, 19:04 Uhr

Die Sozialversicherung wird 2002 im Durchschnitt teurer

Ursache: Höhere Beiträge für die Krankenversicherung. Regierung verfehlt das Ziel, Beitragssätze auf unter 40 Prozent zu drücken

Von Kurt Kieselbach
Berlin - Die Umstellung von der D-Mark auf den Euro erschwert die Einschätzung über Veränderungen im neuen Jahr. Doch als zentrale Änderung schält sich heraus, dass erstmals seit 1998 die durchschnittliche Summe aller Sozialversicherungsbeitragssätze in den alten Bundesländern um circa 0,5 Prozentpunkte, in den neuen Ländern um rund 0,3 Punkte ansteigt. Das von der rot-grünen Bundesregierung erklärte Ziel, die Summe aller Sozialversicherungsbeitragssätze auf unter 40 Prozent zu senken, wird somit auch im Jahr der Bundestagswahl verfehlt.

Ausschlaggebend für den Anstieg ist die gesetzliche Krankenversicherung, bei der es nicht gelang, die Beitragssätze stabil zu halten. Von den höheren Sätzen in der gesetzlichen Krankenversicherung zum 1.1.2002 dürften weit mehr als 80 Prozent der 51 Millionen Kassenmitglieder betroffen sein. Für Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen erhöhen sich sämtliche Beiträge.

Dennoch halten sich die Zusatzbelastungen im neuen Jahr noch in Grenzen. Doch nicht nur die Zahlungen in die Sozialkassen ändern sich im neuen Jahr, sondern auch einige Leistungen. So erhöht sich der Beitragssatz zur Rentenversicherung im neuen Jahr zwar nicht. Allerdings bedeutet die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze für Gutverdienende auch höhere Abgaben. In den alten Ländern wird die Beitragsbemessungsgrenze von 8700 DM Monatseinkommen auf 4500 Euro (= 8801,24 DM) erhöht. Das bedeutet einen um insgesamt 9,89 Euro (19,34 DM) höheren Beitrag, der zur Hälfte vom Arbeitgeber getragen wird. In den neuen Ländern zahlen Gutverdiener inklusiv Arbeitgeber monatlich nur 3,35 Euro (6,56 DM) mehr als bisher.

Neu ist ab 1.1.2002 die staatlich geförderte zusätzliche Altersvorsorge mit Zulagen und steuerlichen Erleichterungen. Gefördert wird ein Prozent des Bruttoeinkommens bis zur Bemessungsgrenze. Dieser Vorsorgebeitrag steigt bis zum Jahr 2008 auf vier Prozent des Einkommens an. Der gesamte Altersvorsorgeaufwand setzt sich aus Eigenbeiträgen und Zulagen zusammen. Die Zulagen betragen im Jahr 2002 je Anleger 38 und 46 Euro pro Kind.

Neu vom 1.1.2002 an ist auch Manches in der betrieblichen Altersvorsorge. Nunmehr haben Arbeitnehmer einen rechtlichen Anspruch auf die Umwandlung eines Teils ihres Gehaltes, zum Beispiel Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, in Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge, sofern keine tarifrechtlichen Bestimmungen dem entgegenstehen und sie zum begünstigten Personenkreis gehören. Diese Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge können auch durch staatliche Zulagen und Steuerermäßigung durch Sonderausgabenabzug gefördert werden. Die eigenen Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge sind von Anfang an geschützt und bleiben auch beim Wechsel zu einem anderen Arbeitgeber bestehen.

Der Beitragssatz der Arbeitslosenversicherung von 6,5 Prozent bleibt unverändert. Bezieher von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe können künftig eine ehrenamtliche Tätigkeit auch in einem Umfang von 15 und mehr Wochenstunden ausüben, ohne dass der Leistungsanspruch entfällt. Voraussetzung ist jedoch, dass die berufliche Eingliederung nicht behindert wird.

Neu dagegen: Künftig gibt es klarere Regelungen zur Sperrzeit bei Arbeitsablehnung. Arbeitslose, die bei einem Arbeitsangebot durch das Arbeitsamt nicht unverzüglich einen Vorstellungstermin mit dem potenziellen Arbeitgeber vereinbaren, einen vereinbarten Vorstellungstermin versäumen oder durch ihr Verhalten im Vorstellungsgespräch eine Arbeitsaufnahme verhindern, ohne dafür einen wichtigen Grund zu haben, sollen für die Dauer einer Sperrzeit von regelmäßig zwölf Wochen kein Arbeitslosengeld oder keine Arbeitslosenhilfe erhalten.

Die meisten Krankenkassen werden zum 1.1.2002 ihren Beitragssatz für die Gesetzliche Krankenversicherung anheben. So wird der Branchenprimus Barmer Ersatzkasse (BEK) seinen Beitragssatz von 13,9 um 0,6 Prozentpunkte auf 14,5 Prozent anheben. Die zweitgrößte Kasse, die Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK) erhöht ihren Satz sogar um 0,7 Prozentpunkte auf nun ebenfalls 14,5 Prozent. Auch die übrigen fünf Ersatzkassen sowie zwei der fünf Arbeiter-Ersatzkassen werden teuerer. Betroffen von Beitragssatzerhöhungen sind auch Millionen von Mitgliedern in den meisten der 17 Ortskrankenkassen, mehrerer Innungskranken- und einiger Betriebskrankenkassen. Der durchschnittliche Beitragssatz zur Krankenversicherung hatte von 1998 an Jahr für Jahr einen Abwärtstrend, wenn auch nur in der Größenordnung der zweiten Stelle nach dem Komma. Und das trotz verringerter Zuzahlungen unter anderem für Arzneimittel, die 1999 von neun, elf und 13 DM auf acht, neun und zehn DM gesenkt wurden. Auch der Zahnersatz für nach dem Jahr 1978 Geborene wurde wieder eingeführt und Leistungen für chronisch Kranke verbessert. Dass der durchschnittliche Beitragssatz dennoch in den vergangenen drei Jahren sank, lag im wesentlichen am Wechsel von Millionen von Mitgliedern, die von beitragshohen in beitragsniedrigere Krankenkassen abwanderten, was sich in der mitgliedergewichteten Beitragsstatistik widerspiegelte. Der nunmehr beträchtliche Anstieg des Durchschnittsbeitrags wurde nicht nur durch ausbleibende Reformschritte, sondern auch dadurch verstärkt, dass zahlreiche Kassen ihre an sich schon früher notwendige Beitragsanhebung verschleppten, weil sie Mitgliederschwund verhindern wollten.

Eine wesentliche Änderung stellt auch die Neuregelung des Krankenkassenwahlrechts dar. Gesetzlich Versicherte werden den freiwillig Versicherten gleich gestellt. Ab 1. Januar 2002 können Versicherungspflichtige und Versicherungsberechtigte die Mitgliedschaft zum Ende des übernächsten Monats vom Tag der Erklärung der Kündigung an die Mitgliedschaft in einer Kasse kündigen und in eine andere wechseln. Sie sind dann aber an die Wahlentscheidung 18 Monate gebunden.

Neu ist auch, dass es für Ärzte kein Arzneimittelbudget und keinen Kollektivregress mehr gibt, wonach bei Überschreitung eines festgelegten Verordnungsbetrages alle Ärzte mit dem eigenen Honorar haften müssen. Stattdessen müssen Kassen und Kassenärztliche Vereinigungen nun Ausgabenobergrenzen für ihre Region und Richtgrößen für die Arztgruppen vereinbaren. Damit bleiben indes die Kassenärztlichen Vereinigungen ebenso wie der einzelne Vertragsarzt und die gesetzlichen Krankenkassen in der Verantwortung für Qualität und Wirtschaftlichkeit der Arznei- und Heilmittelverordnungen. Die bisherigen Zuzahlungen bei verordneten Arzneimitteln je nach Packungsgröße (künftig vier, 4,50 und fünf Euro) bleiben weitgehend gleich.

In der Privaten Krankenversicherung ändern sich die Zugangsmöglichkeiten dadurch, dass Kassenversicherte mit Einkommen oberhalb der neuen nunmehr höheren Pflichtversicherungsgrenze (die zugleich Beitragsbemessungsgrenze ist) in die private Versicherung wechseln können. Auch Privatversicherte bekommen von ihrem Arbeitgeber oder der Krankenversicherung für Rentner einen Zuschuss zu ihrem Beitrag. Er beträgt vom 1. Januar an 227,81 Euro, höchstens jedoch die Hälfte des Beitrages, den der Beschäftigte für seine private Krankenversicherung tatsächlich aufwendet.
www.welt.de/daten/2001/12/29/1229wi304804.htx


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sorry, Die Sozialversicherung wird 2002 im Durchsc o.T.

 
28.12.01 19:07
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