2002: Dt. Börse plant neuen Kapitalmarktkodex


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2002: Dt. Börse plant neuen Kapitalmarktkodex

 
10.10.01 14:45
Im Zeichen des Anlegerschutzes - Deutsche Börse plant neuen Kapitalmarktkodex
 
Skandale à la EM.TV und Metabox erschütterten den Neuen Markt und ließen das einstige Vorzeigeprodukt der Deutschen Börse zum Zockergeschäft verkommen. Doch jetzt will die Börse mit einem neuen Kapitalmarktkodex eingreifen.

Einer der meistgenannten Vorwürfe an die Verantwortlichen ist es, die Börsenfähigkeit eines Kandidaten angesichts der winkenden Provisionseinnahmen nicht richtig zu prüfen bzw. in der Emissionsstudie „schön zu schreiben“. Dagegen soll der für 2002 angekündigte Kapitalmarktkodex angehen und mehr Transparenz beim Börsengang schaffen. Zu diesem Zweck soll zum Beispiel der Emissionsprospekt deutlich strengeren Auflagen unterworfen werden. Laut Rainer Riess, Head of Primary Markets bei der Deutschen Börse AG, wird dieser „zentrales Informationsmedium bei Emissionen“. Dazu soll die „formelle und materielle Qualität des Prospekts verbessert und Regeln für die Aufnahme zukunftsgerichteter Aussagen erarbeitet“ werden. Die Rede ist auch von der Schaffung einer in den USA bereits gängigen „Black-out-period“ vor, während und nach einem Börsengang.

Der Schritt, den Emissionsprospekt um Angaben zu den Zukunftsplanungen und -prognosen des Unternehmens zu erweitern, ist grundsätzlich richtig und zu begrüßen. Schließlich würden dann derartige Angaben endlich unter das Prospekthaftungsgesetz fallen und dem Anleger bessere Möglichkeiten eröffnen, bei Managementfehlern entsprechende rechtliche Maßnahmen einzuleiten. Auch das Bestreben, dem Verkaufsprospekt gegenüber der Emissionsstudie einer Konsortialbank zu mehr Bedeutung zu verhelfen, ist angesichts der oben bereits angesprochenen negativen Erfahrungen durchaus richtig.

Allerdings ist die angedachte generelle Nachrichtensperre vor, während und eine gewisse Zeit nach dem IPO, die sogenannte „Black-out-period“, negativ zu werten. Während dieser dürfen weder von den Konsortialbanken Researchberichte veröffentlicht werden noch darf das Management oder die Investor Relations-Abteilung über den Börsengang hinausgehende Aussagen zu den Unternehmensprognosen machen. Aus der Vergangenheit ist jedoch bereits bekannt, daß der Verkaufsprospekt, der dann alleinige Informationsquelle sein soll, vielfach erst zu Beginn der Zeichnungsfrist veröffentlicht wird. Somit wird es auch unabhängigen Analysten deutlich erschwert, das Unternehmen frühzeitig kritisch zu durchleuchten. Doch die meisten Privatanleger, die Zielgruppe des neuen Kodex, sind bestrebt, möglichst viele unabhängige Meinungsquellen vor einem Investment zu befragen. Dazu gehören eben Analysen in Finanzzeitschriften, TV-Auftritte des Vorstandes und Empfehlungen des Bankberaters. Alle diese Informationsmöglichkeiten würden gegen einen mehrere hundert Seiten starken, teilweise erfahrungsgemäß stark juristisch verklausulierten Verkaufsprospekt eingetauscht werden müssen. Ist das im Sinne der Aktienkultur?

Die Kolumne erscheint börsentäglich in Zusammenarbeit mit dpa-AFX.


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