haben vermutlich auch damit zu tun, daß in Juristenkreisen vermehrt
ein mutmaßliches Modell für die Entscheidung des BGH debattiert wird:
Eine zentrale Rolle spielt die "Verkehrsfähigkeit" von Prämien, die auf
Aktien gewährt werden. Dazu gehören neben den klassischen Prämien,
wie Dividenden auch Abfindungszusagen. das hat das OLG Jena in sei-
ner Urteilsbegründung eigens betont. Diese Prämien werden -quasi
huckepack- mit der Aktie gehandelt und ggf. von einem Käufer mit
erworben. Wurde also eine Dividende gewährt, kann sich der Käufer
darauf verlassen, daß er diese mit erwirbt, sofern er die Aktie recht-
zeitig erwirbt.
Die Frage ist: was geschieht, wenn jemand eine Aktie kauft, von der
er weiß, daß das Recht nicht gesichert ist, weil es an der Eindeutig-
keit der Zuordnung mangelt.
Genau hier setzt die Überlegung an. Es gilt der allgemeine Grundsatz:
wer eine Sache trotz Kenntnis eines Mangels erwirbt, kann sich hinter-
her nicht auf die Mangelhaftigkeit der Sache berufen. Das ist sehr ver-
einfacht ausgedrückt, bedeutet aber für den Fall DEWB-Aktien, daß ein
Aktionär, der diese Aktie in Kenntnis des Umstandes, daß sie nicht ein-
deutig als abfindungsberechtigt gekennzeichnet ist gleichwohl kauft,
sich hinterher nicht auf den Vertrauensschutz berufen kann, da er es
billigend in Kauf genommen hat, daß er möglicherweise Aktien erworben
hat, die NICHT abfindungsberechtigt sind.
Oder einfacher ausgedrückt: Jedem Aktionär, der nicht originär-abfin-
dungsberechtigte Aktien gekauft hat (z.B.1999), kann entgegengehalten
werden, er habe wissentlich in Kauf genommen (via WKN), daß er Aktien
erworben hat, die später ausgegeben worden und daher nicht abfindungs-
berechtigt sind.
Wir wissen: wer in Kenntnis eines Mangels kauft...usw.
Denkt man das zuende, wird schnell klar, daß der Rechtsstreit mit einiger Wahrscheinlichkeit für die Kläger (und alle DEWB.Spekulanten) vermutlich
kein gutes Ende nimmt.
Wer jetzt noch entgegnet: aber die Analysten in all den schlauen Blättern...,
der soll sich einfach fragen: haben alle diese Klugscheißer und selbster-
nannten Richter den Rechtsstreit in allen Facetten analysiert? Zum Beispiel
so wie ich hier? - Das haben sie eben nicht.
Deshalb sollte man auf diese Pharisäer und Dummschwätzer keinen Pfifferling
geben, sondern seinen eigenen Verstand einschalten. - Falls vorhanden.
ein mutmaßliches Modell für die Entscheidung des BGH debattiert wird:
Eine zentrale Rolle spielt die "Verkehrsfähigkeit" von Prämien, die auf
Aktien gewährt werden. Dazu gehören neben den klassischen Prämien,
wie Dividenden auch Abfindungszusagen. das hat das OLG Jena in sei-
ner Urteilsbegründung eigens betont. Diese Prämien werden -quasi
huckepack- mit der Aktie gehandelt und ggf. von einem Käufer mit
erworben. Wurde also eine Dividende gewährt, kann sich der Käufer
darauf verlassen, daß er diese mit erwirbt, sofern er die Aktie recht-
zeitig erwirbt.
Die Frage ist: was geschieht, wenn jemand eine Aktie kauft, von der
er weiß, daß das Recht nicht gesichert ist, weil es an der Eindeutig-
keit der Zuordnung mangelt.
Genau hier setzt die Überlegung an. Es gilt der allgemeine Grundsatz:
wer eine Sache trotz Kenntnis eines Mangels erwirbt, kann sich hinter-
her nicht auf die Mangelhaftigkeit der Sache berufen. Das ist sehr ver-
einfacht ausgedrückt, bedeutet aber für den Fall DEWB-Aktien, daß ein
Aktionär, der diese Aktie in Kenntnis des Umstandes, daß sie nicht ein-
deutig als abfindungsberechtigt gekennzeichnet ist gleichwohl kauft,
sich hinterher nicht auf den Vertrauensschutz berufen kann, da er es
billigend in Kauf genommen hat, daß er möglicherweise Aktien erworben
hat, die NICHT abfindungsberechtigt sind.
Oder einfacher ausgedrückt: Jedem Aktionär, der nicht originär-abfin-
dungsberechtigte Aktien gekauft hat (z.B.1999), kann entgegengehalten
werden, er habe wissentlich in Kauf genommen (via WKN), daß er Aktien
erworben hat, die später ausgegeben worden und daher nicht abfindungs-
berechtigt sind.
Wir wissen: wer in Kenntnis eines Mangels kauft...usw.
Denkt man das zuende, wird schnell klar, daß der Rechtsstreit mit einiger Wahrscheinlichkeit für die Kläger (und alle DEWB.Spekulanten) vermutlich
kein gutes Ende nimmt.
Wer jetzt noch entgegnet: aber die Analysten in all den schlauen Blättern...,
der soll sich einfach fragen: haben alle diese Klugscheißer und selbster-
nannten Richter den Rechtsstreit in allen Facetten analysiert? Zum Beispiel
so wie ich hier? - Das haben sie eben nicht.
Deshalb sollte man auf diese Pharisäer und Dummschwätzer keinen Pfifferling
geben, sondern seinen eigenen Verstand einschalten. - Falls vorhanden.