Weitere Ungereimtheiten bei der 1&1 DSL-Flatrate
Montag, den 17.12.01 00:53
www.onlinekosten.de
Der Provider 1&1 beweist auch weiterhin kein besonders glückliches Händchen im Umgang mit seinen DSL-Flatrate Kunden. Bekanntlich hatte man von Seiten des Providers einfach den bestehenden Jahresvertrag gekündigt und die Tarife kräftig erhöht. Nun erreichte die Redaktion von Onlinekosten.de eine ganz besondere Mail eines 1&1-Kunden, der uns die Antwort des Providers auf eine Anfrage zur Verfügung stellte. Darin bezog der Provider Stellung zu der Beschwerde des Flatrate-Nutzers. Die dort gemachten Äußerungen muten allerdings wie blanker Hohn und ein Schlag ins Gesicht aller 1&1 Flatrate-Kunden an.
Widersprüche
Nach den üblichen einleitenden Floskeln und dem Bedauern daß man die Flatrate zu den bisherigen Konditionen nicht mehr habe anbieten können, bezog man sich dann auf die von dem Nutzer geschriebene Mail. Dort hieß es, daß wohl bezüglich der Vertragsbedingungen ein Mißverständnis vorliege. Man habe in der "1&1 Internet DSL Flat" Werbung ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die Mindestvertragslaufzeit über 12 Monate nur für den Kunden bestehe. Den Gipfel der Frechheit erklomm der Provider dann jedoch, als er dem Kunden folgenden Satz schrieb: "Welche andere Bedeutung als daß dieser Satz für 1&1 nicht gilt, sollte diese Formulierung enthalten?"
Mit Frechheit nach vorn
Spätestens nach diesem Satz kann man nur noch den Kopf schütteln und sich an selbigen fassen, denn eine solche Frechheit in Bezug auf die Auslegung von AGB, hat es wohl schon seit Jahren nicht mehr gegeben. Und 1&1 setzt sogar noch eins drauf indem man den Kunden wissen ließ, daß dies sowohl bei der Bestellung im Internet wie auch im Papier-Bestellformular gestanden habe. Er könne ja, soweit er die Werbung noch habe, gern einmal nachsehen. Da man diesen Passus extra hervorgehoben habe, gäbe es darüber keinerlei Zweifel.
Ein Fall für den Verbraucherschutz
Nichts anderes als ein Fall für den Verbraucherschutz oder einen Anwalt scheint die Farce von 1&1 zu sein. Was sich der bisher stets seriös agierende Provider hier leistet, kann man guten Gewissens als Kundenverdummung bezeichnen. Eigenmächtiges auslegen von AGB, Bezugnahme auf ein Gerichtsurteil das überhaupt nicht auf eine Flatrate zur Anwendung kommen kann und nun da man offenbar keinen anderen Ausweg mehr sieht, die letzte Zuflucht in Wortklaubereien. Diese Vorgehensweise kann man nur als armselig bezeichnen. Offenbar muß 1&1 das Wasser bis zum Hals stehen, wenn man es nötig hat zu solchen Mitteln zu greifen.
(rsi)
Montag, den 17.12.01 00:53
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Der Provider 1&1 beweist auch weiterhin kein besonders glückliches Händchen im Umgang mit seinen DSL-Flatrate Kunden. Bekanntlich hatte man von Seiten des Providers einfach den bestehenden Jahresvertrag gekündigt und die Tarife kräftig erhöht. Nun erreichte die Redaktion von Onlinekosten.de eine ganz besondere Mail eines 1&1-Kunden, der uns die Antwort des Providers auf eine Anfrage zur Verfügung stellte. Darin bezog der Provider Stellung zu der Beschwerde des Flatrate-Nutzers. Die dort gemachten Äußerungen muten allerdings wie blanker Hohn und ein Schlag ins Gesicht aller 1&1 Flatrate-Kunden an.
Widersprüche
Nach den üblichen einleitenden Floskeln und dem Bedauern daß man die Flatrate zu den bisherigen Konditionen nicht mehr habe anbieten können, bezog man sich dann auf die von dem Nutzer geschriebene Mail. Dort hieß es, daß wohl bezüglich der Vertragsbedingungen ein Mißverständnis vorliege. Man habe in der "1&1 Internet DSL Flat" Werbung ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die Mindestvertragslaufzeit über 12 Monate nur für den Kunden bestehe. Den Gipfel der Frechheit erklomm der Provider dann jedoch, als er dem Kunden folgenden Satz schrieb: "Welche andere Bedeutung als daß dieser Satz für 1&1 nicht gilt, sollte diese Formulierung enthalten?"
Mit Frechheit nach vorn
Spätestens nach diesem Satz kann man nur noch den Kopf schütteln und sich an selbigen fassen, denn eine solche Frechheit in Bezug auf die Auslegung von AGB, hat es wohl schon seit Jahren nicht mehr gegeben. Und 1&1 setzt sogar noch eins drauf indem man den Kunden wissen ließ, daß dies sowohl bei der Bestellung im Internet wie auch im Papier-Bestellformular gestanden habe. Er könne ja, soweit er die Werbung noch habe, gern einmal nachsehen. Da man diesen Passus extra hervorgehoben habe, gäbe es darüber keinerlei Zweifel.
Ein Fall für den Verbraucherschutz
Nichts anderes als ein Fall für den Verbraucherschutz oder einen Anwalt scheint die Farce von 1&1 zu sein. Was sich der bisher stets seriös agierende Provider hier leistet, kann man guten Gewissens als Kundenverdummung bezeichnen. Eigenmächtiges auslegen von AGB, Bezugnahme auf ein Gerichtsurteil das überhaupt nicht auf eine Flatrate zur Anwendung kommen kann und nun da man offenbar keinen anderen Ausweg mehr sieht, die letzte Zuflucht in Wortklaubereien. Diese Vorgehensweise kann man nur als armselig bezeichnen. Offenbar muß 1&1 das Wasser bis zum Hals stehen, wenn man es nötig hat zu solchen Mitteln zu greifen.
(rsi)