Die Flagge des Iran. (Symbolbild)
Quelle: - ©unsplash.com:
Google
dpa-AFX  | 
aufrufe Aufrufe: 378

Iran setzt Tanker wegen Treibstoffschmuggels fest

TEHERAN (dpa-AFX) - Die Marineeinheiten der iranischen Revolutionsgarden (IRGC) haben im Persischen Golf erneut einen ausländischen Tanker wegen mutmaßlichen Schmuggels von rund vier Millionen Litern Treibstoff festgesetzt. Dabei wurden auch die 16 ausländischen Besatzungsmitglieder festgenommen, sagte der örtliche IRGC-Marinekommandeur der staatlichen Nachrichtenagentur Irna.

play Anhören
share Teilen
feedback Feedback
copy Kopieren
newsletter
font_big Schrift vergrößern
Für dich zusammengefasst:
Hinweis
Brent Crude Rohöl ICE Rolling 60,7591 $ Brent Crude Rohöl ICE Rolling Chart -1,60%
Zugehörige Wertpapiere:
WTI Rohöl NYMEX Rolling 57,2856 $ WTI Rohöl NYMEX Rolling Chart -1,86%
Zugehörige Wertpapiere:

Der Tanker habe die Treibstoffladung von kleineren Booten übernommen und geplant, diese außerhalb des Persischen Golfs auf größere Schiffe zu verladen. Das Schiff sowie die illegale Treibstoffladung wurden beschlagnahmt, die 16 Besatzungsmitglieder den örtlichen Behörden übergeben. Angaben zum Schiff oder zur Nationalität der Crew machte Irna nicht.

Immer wieder kommt es im Persischen Golf und in der Straße von Hormus zu Zwischenfällen zwischen IRGC-Einheiten und ausländischen Tankern wegen mutmaßlichen Treibstoffschmuggels. Die Schiffe werden dann per Gerichtsbeschluss festgesetzt und die Ladungen beschlagnahmt. Die Straße von Hormus - eine rund 55 Kilometer breite Meerenge zwischen Iran und Oman - gilt als eine der wichtigsten Schifffahrtsrouten für den weltweiten Ölexport./pey/str/DP/he


Für dich aus unserer Redaktion zusammengestellt

Dein Kommentar zum Artikel im Forum

Jetzt anmelden und diskutieren Registrieren Login

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Weitere Artikel des Autors

Themen im Trend