BERLIN (dpa-AFX) - In der Debatte um Entlastungen angesichts der hohen Spritpreise lehnt Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) zentrale Forderungen der SPD ab. Aus Ministeriumskreisen hieß es am Abend, die Einführung eines Spritpreisdeckels wäre aus verschiedensten Gründen problematisch. Weiter hieß es, eine "Übergewinnsteuer" wäre aus rechtlicher wie ökonomischer Sicht ein "problematisches Instrument".
Für dich zusammengefasst:
Katherina Reiche lehnt zentrale SPD-Forderungen ab.
Bundeskanzler Merz kündigt Entlastungen an, bleibt aber vage.
Ministerium sieht Preisdeckel und Übergewinnsteuer skeptisch.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte angesichts der hohen Spritpreise Entlastungen angekündigt. Die konkreten Maßnahmen bleiben aber vorerst offen. Einer Übergewinnsteuer erteilte Merz eine Absage.
Die SPD fordert eine solche Extra-Steuer auf krisenbedingte Profite der Mineralölkonzerne. Mit den Einnahmen einer Besteuerung der Krisengewinne will die SPD die Bürgerinnen und Bürger entlasten. Die SPD fordert außerdem, einen Spritpreisdeckel einzuführen, der wie zum Beispiel in Belgien oder Luxemburg die Gewinnmarge effektiv begrenze, wie es in einem Papier heißt.
Reiche schlägt vor, bestimmte Bevölkerungsgruppen gezielt über einen Direktzahl-Mechanismus zu entlasten.
Ministerium skeptisch zu Preisdeckel und Übergewinnsteuer
Aus den Kreisen des Wirtschaftsministeriums hieß es zur Einführung eines Preisdeckels bei Kraftstoffen analog zum Luxemburger Modell, ein solcher Eingriff in die "Preissetzungsfreiheit" der betroffenen Unternehmen wäre ordnungspolitisch fragwürdig und würde rechtliche und finanzielle Risiken für den Staat mit sich bringen. Falls ein Preisdeckel sehr hoch angesetzt würde, bliebe er wirkungslos. Würde er zu niedrig angesetzt werden, könnten Standorte mit hohen Kosten Kraftstoffe nicht mehr kostendeckend anbieten und müssten über kurz oder lang den Verkauf einstellen und gegebenenfalls sogar den Standort schließen. Hierdurch könnte die Versorgungssicherheit mit Kraftstoffen erheblich beeinträchtigt werden.
Zu einer Übergewinnsteuer hieß es aus den Kreisen, der vergleichbare EU-Energiekrisenbeitrag aus dem Jahr 2022 sei derzeit Gegenstand mehrerer Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof, deutschen Finanzgerichten sowie in Schiedsverfahren. "Es bestehen erhebliche Zweifel an seiner Rechtmäßigkeit." Die Verfahren seien noch nicht abschließend entschieden. "Eine Übergewinnsteuer auf EU-Ebene müsste zudem als Steuer im Einstimmigkeitsverfahren beschlossen werden. Dies mindert die realistischen Umsetzungschancen deutlich."/hoe/DP/nas
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