Das Euro-Zeichen vor dem Gebäude der EZB.
Quelle: - © arturbo / E+ / Getty Images:
Google
dpa-AFX  | 
aufrufe Aufrufe: 457

Eurozone: Arbeitslosenquote fällt auf Rekordtief

LUXEMBURG (dpa-AFX) - In der Eurozone ist die Arbeitslosenquote im Februar auf ein Rekordtief gefallen. Sie sank in den 20 Euro-Staaten auf 6,1 Prozent, wie das Statistikamt Eurostat am Dienstag in Luxemburg mitteilte. Seit der Einführung des Euro im Jahr 1999 hatte die Quote nicht niedriger gelegen. Volkswirte hatten im Schnitt eine unveränderte Quote von 6,2 Prozent erwartet. Im entsprechenden Vorjahresmonat hatte sie noch bei 6,5 Prozent gelegen.

play Anhören
share Teilen
feedback Feedback
copy Kopieren
newsletter
font_big Schrift vergrößern
Arbeitslosenquote 6,60 % Arbeitslosenquote Chart +6,45%
Zugehörige Wertpapiere:

In absoluten Zahlen sank die Arbeitslosenzahl im Monatsvergleich um 70.000. Im Jahresvergleich fiel sie um 643.000. Die Gesamtzahl der Arbeitslosen in der Eurozone betrug 10,58 Millionen.

In den einzelnen Ländern der Eurozone gibt es bei der Arbeitslosigkeit weiter deutliche Unterschiede. Besonders hoch ist die Arbeitslosenquote nach wie vor in Spanien mit 10,4 Prozent und in Griechenland mit 8,6 Prozent. In beiden Ländern ist die Quote allerdings gesunken. Deutschland weist mit unveränderten 3,5 Prozent eine der niedrigsten Quoten auf.

Eurostat berechnet harmonisierte Arbeitslosenquoten. Diese basieren auf Definitionen, die den Empfehlungen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) entsprechen. Sie können von den nationalen Erhebungsmethoden abweichen. Daher ist die von Eurostat ausgewiesene Arbeitslosenquote für Deutschland deutlich niedriger als der Wert, der von der Bundesagentur für Arbeit ausgewiesen wird./jsl/jkr/mis


Für dich aus unserer Redaktion zusammengestellt

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Weitere Artikel des Autors

Themen im Trend