Zur Länge des Grundwehrdienstes heiße es im Entwurf nur, diese sei "einheitlich festzusetzen". Dem Vernehmen nach soll sie aber zunächst sechs Monate betragen - als Mindestzeit.
Mit dem Gesetz soll der Bundesregierung laut "Spiegel" die Möglichkeit eingeräumt werden, "mit Zustimmung des Deutschen Bundestages die verpflichtende Heranziehung von Wehrpflichtigen zu veranlassen, wenn die verteidigungspolitische Lage dies erfordert" und Maßnahmen zu Steigerung der Attraktivität des Wehrdienstes nicht rechtzeitig zu genügend freiwilligen Bewerbungen führen.
Laut dem geplanten Gesetzestext soll eine Einberufung möglich sein, wenn die verteidigungspolitische Lage "einen kurzfristigen Aufwuchs der Streitkräfte zwingend erfordert, der auf freiwilliger Grundlage nicht erreichbar ist". Der Gesetzentwurf solle Ende August dem Kabinett vorgelegt werden./cn/DP/men
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