dpa-AFX  | 
aufrufe Aufrufe: 459

Parlament in Litauen genehmigt schnelleren Abschuss von Drohnen

VILNIUS (dpa-AFX) - In Litauen kann das Militär entschiedener auf Verletzungen des Luftraums durch Drohnen reagieren, die in das Territorium des baltischen EU- und Nato-Landes eindringen und eine Bedrohung darstellen. Das Parlament in Vilnius ermächtigte mit Gesetzesänderungen die litauische Armee, bedrohliche Drohnen schneller und einfacher zu neutralisieren.

play Anhören
share Teilen
feedback Feedback
copy Kopieren
newsletter
font_big Schrift vergrößern
Für dich zusammengefasst:
Hinweis
Die litauische Flagge.
Quelle: - pixabay.com:

Damit sollen zusätzliche Voraussetzungen geschaffen werden, um so frühzeitig und sicher wie möglich auf die zunehmende Zahl von Luftraumverletzungen durch unbemannte Flugobjekte feindlicher Länder reagieren zu können, hieß es in der Parlamentsmitteilung.

Bislang konnte die Armee in Litauen in zwei Fällen militärisch vorgehen: gegen Flugkörper, die als Waffen eingesetzt wurden, oder gegen solche, die in Sperrgebiete eingedrungen und dadurch Objekte von staatlicher Bedeutung gefährdet haben. Die neue Anordnung ermöglicht den Angaben zufolge nun auch den Abschuss von Drohnen, wenn sie in verbotenen oder gesperrten Zonen gegen die geltenden Regeln verstoßen.

Bei einem russischen Luftangriff auf die Ukraine waren in der Nacht auf den 10. September mehrere Drohnen in den Luftraum Polens und damit der Nato geflogen. Die polnische Luftwaffe und andere Nato-Verbündete schossen erstmals einige der Flugkörper ab. Auch in Litauen sind seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine wiederholt Drohnen in den Luftraum eingedrungen./awe/DP/stw


Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Weitere Artikel des Autors

Themen im Trend