dpa-AFX  | 
aufrufe Aufrufe: 225

Londoner Flughafen Gatwick bekommt zweite Startbahn

LONDON (dpa-AFX) -Der zweitgrößte Flughafen der britischen Hauptstadt, London Gatwick, soll eine zweite Start- und Landebahn erhalten. Verkehrsministerin Heidi Alexander habe ihr Zustimmung zu dem Projekt erteilt, meldete die britische Nachrichtenagentur PA.

play Anhören
share Teilen
feedback Feedback
copy Kopieren
newsletter
font_big Schrift vergrößern
Für dich zusammengefasst:
Hinweis
Die Flagge von Großbritannien.
Quelle: - pixabay.com:

Gatwick gilt der BBC zufolge mit etwa 40 Millionen Passagieren pro Jahr als betriebsamster Flughafen in Europa mit nur einer aktiven Startbahn. Das 2,2 Milliarden Pfund (rund 2,5 Milliarden Euro) teure Projekt, das durch private Investitionen finanziert wird, soll rund 100.000 zusätzliche Flüge pro Jahr ermöglichen. Der PA-Meldung zufolge könnte es noch innerhalb der laufenden Legislaturperiode, also vor 2029, fertiggestellt werden.

Ausbau von Heathrow ungleich aufwendiger

"Diese zusätzliche Startbahn in Gatwick bedeutet, dass Urlauber eine größere Auswahl an Zielen haben werden, und Familienurlaub günstiger wird", sagte Finanzministerin Rachel Reeves der BBC zufolge bei einem Ortsbesuch in Gatwick.

Auch der größte Flughafen in Großbritannien, London Heathrow, plant eine zusätzliche Start- und Landebahn. Das Projekt ist ungleich aufwendiger. Für die Erweiterung von Heathrow sind - einschließlich Terminalbauten und einer Autobahnverlegung - umgerechnet etwa 57 Milliarden Euro an Kosten veranschlagt, die ebenfalls über private Investitionen finanziert werden sollen. Eine Entscheidung der Regierung zu den Plänen steht aber noch aus./cmy/DP/jha

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Weitere Artikel des Autors

Themen im Trend