EuGH entscheidet: EU-Richtlinie begründet kein Recht auf einseitige AGB-Änderungen bei Telekom-Verträgen

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Justitia, die Göttin der Gerechtigkeit (Symbolbild).
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Der EuGH entschied, dass Vodafone Vertragsbedingungen nicht einseitig ändern darf. Dies stärkt eine Sammelklage gegen Preiserhöhungen bei Festnetz-Kunden.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Telekommunikationsanbieter wie Vodafone keine automatische Rechtsgrundlage auf Basis von EU-Richtlinien haben, um Vertragsbedingungen einseitig zu ändern. Das Urteil folgt einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Die Entscheidung ist insbesondere für eine laufende Sammelklage von über 100.000 Kunden gegen Preiserhöhungen aus dem Jahr 2023 relevant, wobei die endgültige Beurteilung nun bei den deutschen Gerichten liegt.

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