EuGH entscheidet: EU-Richtlinie begründet kein Recht auf einseitige AGB-Änderungen bei Telekom-Verträgen
Aufrufe: 65
A-
A+
Lesemodus

Audio

Teilen
- ©unsplash.com
Der EuGH entschied, dass Vodafone Vertragsbedingungen nicht einseitig ändern darf. Dies stärkt eine Sammelklage gegen Preiserhöhungen bei Festnetz-Kunden.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Telekommunikationsanbieter wie Vodafone keine automatische Rechtsgrundlage auf Basis von EU-Richtlinien haben, um Vertragsbedingungen einseitig zu ändern. Das Urteil folgt einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Die Entscheidung ist insbesondere für eine laufende Sammelklage von über 100.000 Kunden gegen Preiserhöhungen aus dem Jahr 2023 relevant, wobei die endgültige Beurteilung nun bei den deutschen Gerichten liegt.
Bitte hier klicken, um den vollständigen Artikel zu lesen.
Dein Kommentar zum Artikel im Forum
Hinweis:
ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen.
Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich
dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch
eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link
„Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für
diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.