Vestas engt Ziele nach überraschend gutem Quartal ein - Aktienrückkaufprogramm
AARHUS (dpa-AFX) - Der Windturbinenhersteller Vestas hat im dritten Quartal von einer starken Nachfrage für Anlagen an Land profitiert. Vor dem Hintergrund der Ergebnisse für die ersten neun Monate des Jahres, werde der Ausblick auf das Gesamtjahr eingeengt, teilte das dänische Unternehmen am Mittwoch mit. Konzernchef Henrik Andersen kündigte zudem den Start eines Aktienrückkaufprogramms in Höhe von 150 Millionen Euro an. Es soll ab dem 6. November bis einschließlich 17. Dezember erfolgen.
Für 2025 erwartet Vestas nun 18,5 bis 19,5 Milliarden Euro Umsatz, statt zuvor 18 bis 20. Davon sollen vor Zinsen, Steuern und Sondereffekte 5 bis 6 Prozent bleiben, anstatt den zuvor avisierten 4 bis 7 Prozent. Das Investitionsziel in Höhe von rund 1,2 Milliarden Euro ließ Vestas unverändert.
Weiterhin dürfte der Ergebnisbeitrag des Service-Geschäfts niedriger ausfallen, als bisher gedacht, da hier Währungseffekte für Gegenwind sorgen. Zudem erwartet Vestas im Schlussquartal hier höhere Kosten im Zusammenhang mit einigen Windkraftanlagen auf See.
Im dritten Quartal erhielt der Nordex -Konkurrent Aufträge über 4,6 Gigawatt und damit 4 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Über 60 Prozent davon entfiel auf Onshore-Anlagen. Der Umsatz stieg um 3 Prozent auf 5,3 Milliarden Euro. Der bereinigte operativer Gewinn vor Zinsen und Steuern (Ebit) schwoll um 77 Prozent an auf 416 Millionen Euro, unter anderem dank gesunkener Produktionskosten. Das war mehr als Analysten erwartet hatten. Dank eines besseren Finanzergebnisses stieg der auf die Aktionäre entfallene Gewinn kräftig auf 302 Millionen Euro (Vorjahr 127 Mio Euro)./lew/err/stk
Hinweis:
ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen.
Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich
dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch
eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link
„Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für
diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.