Mindestpreise für Fahrdienste in München vor Gericht: Drei Eilverfahren gegen Allgemeinverfügung
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Gegen Münchens neue Mindestpreise für Uber & Co. laufen Eilverfahren. Die Preise orientieren sich nun am Taxitarif, was die Nachfrage massiv senkt.
In München werden die seit dem 4. Juli geltenden Mindestpreise für Fahrdienste wie Uber und Bolt gerichtlich angefochten; drei Eilverfahren sind anhängig. Die Stadt führte die Regelung ein, um fairen Wettbewerb für Taxen zu schaffen, Mindestlohnverstöße zu bekämpfen und den ÖPNV zu schützen. Während Anbieter wie Bolt einen massiven Nachfrageeinbruch melden, berichten Taxiunternehmen von positiven Effekten. In anderen Städten wurden ähnliche Preisdeckel bereits gekippt.
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