MÜNCHEN (dpa-AFX) - Die Mindestpreise für Uber und Co. in München werden zum Fall für die Justiz. Am Verwaltungsgericht sind nach Angaben einer Gerichtssprecherin drei Eilverfahren gegen die entsprechende Allgemeinverfügung anhängig, die seit dem 4. Juli gilt.
Für dich zusammengefasst:
In München gibt es Klagen gegen Mindestpreise für Uber.
Seit dem 4. Juli müssen sich Preise an Taxitarifen orientieren.
Die Nachfrage bei Bolt ist seit der Neuregelung um 44% eingebrochen.
Seither müssen sich die Preise für die Fahrdienste in der bayerischen Landeshauptstadt am Taxitarif orientieren, den die Stadt per Satzung festgelegt hat. Dieser liegt demnach aktuell bei einem Grundpreis von 5,90 Euro, hinzu kommen 2,70 Euro pro Kilometer.
Für Uber, Bolt und Co. sollen die "für Taxen obligatorischen Zuschläge nicht berechnet" werden. Draus ergibt sich - bei Fahrten, die kurzfristiger als eine Stunde vor Abfahrt gebucht werden - ein Grundpreis von künftig 5,13 Euro. Bis einschließlich sieben Kilometern beträgt der Kilometerpreis 2,43 Euro, für Strecken darüber hinaus 2,25 Euro. Bislang lagen die Kosten für die Fahrdienste im Schnitt rund 40 Prozent unter den Taxi-Preisen.
Zoll: Fahrdienste verstießen gegen Mindestlohn
Allerdings verstießen sie nach Erkenntnissen des Hauptzollamtes München "fast flächendeckend gegen arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften". Auch das Mindestlohngesetz sei regelmäßig missachtet worden. Taxifahrerinnen und -fahrer hatten deshalb demonstriert, einen fairen Wettbewerb und Mindestpreise verlangt.
Nach Angaben des Fahrdienstleisters Bolt ist die Nachfrage seit der Neuregelung vor einem Monat um 44 Prozent eingebrochen. "Innerhalb weniger Wochen wurde damit nahezu ein ganzes Jahr Marktwachstum ausgelöscht", teilte das Unternehmen mit. "Gleichzeitig fanden rund 40.000 Fahrten überhaupt nicht mehr statt - ein Hinweis darauf, dass viele Menschen angesichts der höheren Preise ganz auf diese Mobilitätsoption verzichtet haben."
Das Kreisverwaltungsreferat (KVR) der Stadt kontrolliert mit Stichproben, ob die Neuregelung eingehalten wird. "Ergebnisse können wir aufgrund laufender Gerichtsverfahren aktuell nicht veröffentlichen", sagte eine Referatssprecherin. Laut "Marktbeobachtung" des Taxi-Vermittlers Freenow orientieren sich "rund 50 Prozent der angebotenen Fahrten nicht am gesetzlichen Mindestpreis und unterbieten diesen illegal". Dabei gebe es deutliche Unterschiede zwischen den Anbietern.
Taxiunternehmen hätten der Stadt aber mitgeteilt, dass die Auswirkungen der Mindestfahrpreise "für die Taxiunternehmen leicht spürbar" seien, hieß es aus dem KVR. Der Taxi-Vermittler Freenow spricht dagegen von einem "klaren, positiven Effekt auf das klassische Taxigewerbe".
Auch in Leipzig und Köln hat es bereits Klagen gegen Einschränkungen für die Fahrdienste wie die in München gegeben./bsj/DP/zb
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