Heute hat sich am deutschen Aktienmarkt das Wertpapier von TUI zwischenzeitlich um 1,80 Prozent verbilligt. Der Kurs der Aktie sank um 0,168 Euro. Derzeit zahlen Käufer 9,17 Euro an der Börse für die Aktie. Die Aktie von TUI hatte am 9. Januar 2026 mit einem Kurs von 9,51 Euro die höchste Schlussnotierung der vergangenen zwölf Monate erreicht. Der niedrigste Schlusskurs aus diesem Zeitraum stammt vom 7. April 2025. Seinerzeit war das Papier lediglich 5,36 Euro wert. Ein neues Allzeittief müssen Inhaber von dem Anteilsschein von TUI noch nicht fürchten: Den bisherigen Tiefststand von 4,37 Euro erreichte das Wertpapier am 23. Oktober 2023.
Die TUI AG bietet zusammen mit ihren Tochtergesellschaften international touristische Dienstleistungen an. Das Unternehmen betreibt Hotels und Resorts unter den Marken Mora, Royalton, Riu, Robinson, TUI Blue, TUI Magic Life, Atlantica, Grupotel, Iberotel, Akra, TUI Suneo, und AQI TUI setzte im vergangenen Geschäftsjahr Waren und Dienstleistungen im Wert von 24,18 Mrd. € um. Die Gesellschaft machte dabei unter dem Strich einen Gewinn von 841,80 Mio. €.
ARIVA.DE bietet Kursinformationen von allen relevanten Handelsplätzen rund um den Globus. Welche Wertpapiere von den Nutzerinnen und Nutzern zuletzt am häufigsten gesucht wurden, zeigt die folgende Tabelle.
| Strategie | Hebel | |||
| Steigender Kurs |
Call
|
5
|
10
|
20
|
| Fallender Kurs |
Put
|
5
|
10
|
20
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Der Anteilsschein von TUI wurde erst kürzlich einer Analyse unterzogen.
Die britische Investmentbank Barclays hat Tui nach einem Treffen mit dem Management auf "Overweight" mit einem Kursziel von 11,75 Euro belassen. Die Sparten Hotels und Kreuzfahrten des Touristikkonzerns liefen offenbar weiterhin stark, schrieb Andrew Lobbenberg in einer am Freitag vorliegenden Studie. Der Fokus liege auf der Verbesserung der Margen im Reiseveranstaltungsgeschäft.
Dieser Artikel wurde von ARIVA.DE mithilfe von Unternehmensinformationen von Finance Base und Aktienanalysen von dpa-AFX erstellt. Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenkonflikten im Sinne von § 34 b WpHG für das genannte Analysten-Haus finden Sie hier.
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