S&P-500 und viele ESG-ETFs schließen SpaceX nach IPO wegen Verlusten vorerst aus

finanznachrichten.de  | 
aufrufe Aufrufe: 232
A-
A+
Lesemodus
playAudio
playTeilen
Charts auf einem Monitor (Symbolbild).
- pixabay.com

Nach dem SpaceX-IPO könnten viele ETFs die Aktie aufnehmen. ESG- und S&P-500-Fonds bleiben wegen Verlusten und fehlenden Ratings vorerst ausgeschlossen.

Nach dem SpaceX-IPO ist eine Aufnahme in verschiedene Indizes und ETFs möglich, wobei die Bedingungen variieren. Während aktive ARK-ETFs bereits investiert sind und Nasdaq-100-ETFs nach einer kurzen Frist folgen könnten, bleibt SpaceX vorerst aus dem S&P 500 aufgrund fehlender Profitabilität und kurzer Notierungsdauer ausgeschlossen. Auch ESG- und SRI-ETFs dürften das Unternehmen aufgrund strenger Nachhaltigkeitskriterien und Militäraufträge vorerst nicht in ihr Portfolio aufnehmen.

Bitte hier klicken, um den vollständigen Artikel zu lesen.


Dein Kommentar zum Artikel im Forum

Jetzt anmelden und diskutieren Registrieren Login
Knockout von Ing Markets Werbung

Passende Knock-Outs

Strategie Hebel
Steigender Kurs
Call
5
10
20
Fallender Kurs
Put
5
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen finden Sie jeweils hier: DE000NB6W4C1 , DE000NB6X3Y6 , DE000NB6X309 , DE000NB6YEC6 . Bitte informieren Sie sich vor Erwerb ausführlich über Funktionsweise und Risiken der Produkte. Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung.
Warnung
Im Durchschnitt erleiden 7 von 10 Kleinanlegern Verluste beim Handel mit Turbo-Zertifikaten. Turbo-Zertifikate sind hoch risikoreiche Produkte und nicht für langfristige Anlage­strategien geeignet.

Ähnliche Artikel

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.

Themen im Trend