Analysten bei der Arbeit (Symbolbild).
Quelle: - © gorodenkoff / iStock / Getty Images Plus / Getty Images:
Google
EQS  | 
aufrufe Aufrufe: 207

EQS-AFR: Nucletron Electronic AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG

play Anhören
share Teilen
feedback Feedback
copy Kopieren
newsletter
font_big Schrift vergrößern
Nucletron Electronic AG 6,20 € Nucletron Electronic AG Chart 0,00%
Zugehörige Wertpapiere:

EQS Vorabbekanntmachung Finanzberichte: Nucletron Electronic AG Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten Nucletron Electronic AG: Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG 23.04.2025 / 00:00 CET/CEST Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Finanzberichten gemäß §§ 114, 115, 117 WpHG übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Hiermit gibt die Nucletron Electronic AG bekannt, dass folgende Finanzberichte veröffentlicht werden: Berichtsart: Jahresfinanzbericht Sprache: Deutsch Veröffentlichungsdatum: 30.04.2025 Ort: http://web.nucletron.ag/fileadmin/Finanzberichte/2024/NUCAG_Jahresfinanzbericht_2024.pdf

23.04.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Nucletron Electronic AG
Riesstraße 8
80992 München
Deutschland
Internet: www.nucletron.ag
 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2121730  23.04.2025 CET/CEST


Dein Kommentar zum Artikel im Forum

Jetzt anmelden und diskutieren Registrieren Login

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Weitere Artikel des Autors

Themen im Trend