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Das Wertpapier von Hensoldt verzeichnet zur Stunde einen Preisanstieg von 2,88 Prozent. Es hat sich um 2,30 Euro gegenüber dem Schlusskurs vom vorigen Handelstag verbessert. Aktuell kostet die Aktie 82,20 Euro. Die Aktie von Hensoldt steht damit immer noch besser da als der Gesamtmarkt, gemessen am TecDAX (TecDAX ). Der TecDAX notiert gegenwärtig bei 3.717 Punkten. Das entspricht lediglich einem Plus von 0,98 Prozent gegenüber der Schlussnotierung vom Vortag. Den bisher höchsten Kurs verzeichnete der Anteilsschein von Hensoldt am 6. Oktober 2025. Seinerzeit kostete das Papier 117,70 Euro, also 35,50 Euro mehr als derzeit.
Die Hensoldt AG bietet zusammen mit ihren Tochtergesellschaften weltweit Sensorlösungen für Verteidigungs- und Sicherheitsanwendungen an. Das Unternehmen ist in den Segmenten Sensorik und Optronik tätig. Das Unternehmen bietet mobile und stationäre Radar- und Freund-Feind-Erkennungssysteme für die Überwachung, Aufklärung, zivile Flugsicherung und Luftverteidigung.
ARIVA.DE bietet Kursinformationen von allen relevanten Handelsplätzen aus aller Welt. Die folgende Tabelle zeigt, für welche Papiere sich Nutzerinnen und Nutzer zuletzt auch interessiert haben.
| Strategie | Hebel | |||
| Steigender Kurs |
Call
|
5
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10
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20
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| Fallender Kurs |
Put
|
5
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10
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20
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Die Hensoldt-Aktie wurde erst kürzlich einer Analyse unterzogen.
Das Analysehaus Warburg Research hat das Kursziel für Hensoldt vor den anstehenden Jahreszahlen von 86 auf 91 Euro angehoben und die Aktien nach ihrem Rückschlag von "Hold" auf "Buy" hochgestuft. Nach der Korrektur der Aktie und der Markterwartungen auf ein realistisches Niveau sieht der Analyst Christian Cohrs die Papiere des Radarspezialisten positiver. Für 2025 erwartet er ein "solides Jahresendergebnis in beiden Geschäftsbereichen und eine starke Auftragsdynamik", wie er am Montag in seinem Bilanzausblick schrieb. Er sieht das vergangene Jahr primär als Vorbereitung auf den erwarteten Boom im Verteidigungssektor.
Dieser Artikel wurde von ARIVA.DE mithilfe von Aktienanalysen von dpa-AFX erstellt. Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenkonflikten im Sinne von § 34 b WpHG für das genannte Analysten-Haus finden Sie hier.
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