| EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Henkel AG & Co. KGaA / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 // Erwerb eigener Aktien / Schlussmeldung (Vorzugsaktien) Henkel AG & Co. KGaA: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation 23.03.2026 / 12:30 CET/CEST Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Henkel AG & Co. KGaA Düsseldorf WKN: 604840 / ISIN: DE0006048408 WKN: 604843 / ISIN: DE0006048432 Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 Erwerb eigener Aktien / Schlussmeldung (Vorzugsaktien) Die Henkel AG & Co. KGaA hat das am 12. Mai 2025 begonnene Aktienrückkaufprogramm in Bezug auf die Vorzugsaktien (ISIN DE0006048432) am 19. März 2026 abgeschlossen. Der Aktienrückkauf der Stammaktien (ISIN DE0006048408) läuft unverändert weiter und wird bis spätestens zum 31. März 2026 ebenfalls abgeschlossen werden (siehe separate Zwischenmeldung vom heutigen Tag). Im Gesamtzeitraum des Aktienrückkaufs der Vorzugsaktien vom 12. Mai 2025 bis einschließlich 19. März 2026 wurden insgesamt Stück 11.424.271 Vorzugsaktien erworben. Dies entspricht 2,61 % des Grundkapitals. Der an der Börse gezahlte Kaufpreis betrug durchschnittlich 69,58 EUR je Vorzugsaktie. Insgesamt wurden Vorzugsaktien zu einem Gesamtkaufpreis von 794.901.992,40 EUR zurückgekauft (ohne Erwerbsnebenkosten). Zuletzt wurden im Zeitraum vom 16. März 2026 bis einschließlich 19. März 2026 noch insgesamt Stück 345.113 Vorzugsaktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms wie folgt erworben, wobei der gewichtete Durchschnittskurs ohne Erwerbsnebenkosten mit 4 Nachkommastellen angegeben wird:
Die Geschäfte sind auch auf der Internetseite der Henkel AG & Co. KGaA unter www.henkel.de/ir bzw. www.henkel.com/ir veröffentlicht. Der Erwerb der Vorzugsaktien der Henkel AG & Co. KGaA erfolgte durch eine von der Henkel AG & Co. KGaA beauftragte Bank über die Börse und/oder über ausgewählte multilaterale Handelssysteme (multilateral trading facilities – MTF). Der Rückkaufbeginn war mit Bekanntmachung vom 9. Mai 2025 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 für den 12. Mai 2025 mitgeteilt worden. Düsseldorf, 23. März 2026 Henkel AG & Co. KGaA Der Vorstand 23.03.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Originalinhalt anzeigen: EQS News |
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