Eine Petrochemische Anlage (Symbolbild).
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Allgemeinverfügung zur Neufestsetzung von Positionslimits für THE natural gas Future Kontrakte, § 54 Abs. 1 u. Abs. 5, § 56 Abs. 1 Satz 2 WpHG

Bekanntmachung vom 25. Juni 2025 zum Zwecke der Bekanntgabe einer Allgemeinverfügung zur Neufestsetzung von Positionslimits für THE natural gas Future Kontrakte, § 54 Abs. 1 u. Abs. 5, § 56 Abs. 1 Satz 2 WpHG i.V.m. Art. 16 Buchstabe a der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1302 der Kommission vom 20. April 2022 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für die Anwendung von Positionslimits für Warenderivate mit Wirkung zum 26. Juni 2025 (Bekanntgabezeitpunkt)

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