Castlelake buhlt nicht weiter um Easyjet - Aktie rutscht ab

dpa-AFX  | 
aufrufe Aufrufe: 211
A-
A+
Lesemodus
playAudio
playTeilen
Die Tragfläche eines Flugzeugs bei Sonnenuntergang (Symbolbild).
- pixabay.com

LONDON (dpa-AFX) - Castlelake ist aus dem Rennen um den britischen Billigflieger Easyjet ausgestiegen. Nachdem Branchenkollege Apollo vor vier Wochen 7,15 britische Pfund je Easyjet-Aktie beziehungsweise 5,7 Milliarden Pfund geboten hatte, wird der US-Finanzinvestor nicht weiter nachlegen. Dies teilte Easyjet am Donnerstag in London mit.

Für dich zusammengefasst:
Hinweis

Vor dem Apollo-Gebot hatte Castlelake über mehrere Wochen mit Easyjet über eine mögliche Übernahme verhandelt und dabei den Angebotspreis nach oben geschraubt. Zuletzt stellte der US-Finanzinvestor eine Offerte von 6,90 Pfund in Aussicht.

An der Börse hatte das Buhlen von Castlelake zu einem deutlichen Kuranstieg der Easyjet-Aktie geführt. Auf den offiziellen Rückzug des US-Finanzinvestors reagierte das Papier mit einem Abschlag von bis zu knapp zehn Prozent auf 588,60 Pence.

Zuletzt holte die Aktie einen Teil der Verluste wieder auf, lag mit 603 Pence aber immer noch um siebeneinhalb Prozent unter dem Schlusskurs vom Montag und deutlich unter dem von Apollo ausgerufenen Preis. Seit Ende 2025 zog der Kurs des Easyjet-Papiers um knapp ein Fünftel an./zb/he

Werte aus dem Artikel:
Apollo Global Mgmt. Aktie 114,65 € -0,91%
EasyJet Aktie 7,838 € +0,49%

Dein Kommentar zum Artikel im Forum

Jetzt anmelden und diskutieren Registrieren Login

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.

Themen im Trend