AKTIEN IM FOKUS: Eon auf Tief seit Januar - Regulierungsentwurf enttäuscht

dpa-AFX  | 
aufrufe Aufrufe: 520
A-
A+
Lesemodus
playAudio
playTeilen

FRANKFURT (dpa-AFX) - Die Aktien von Eon sind am Donnerstagvormittag mit 17,135 Euro auf das tiefste Niveau seit Januar abgesackt. Die Papiere der Essener weiteten ihren jüngsten Kursrutsch damit um gut 6 Prozent aus. Ein Börsianer wertete den Festlegungsentwurf der Bundesnetzagentur für die fünfte Regulierungsperiode für Gas 2028 bis 2032 als Enttäuschung. Auch RWE-Aktien tendieren schwach und halten sich nur mit Mühe über ihrer 100-Tage-Linie.

Für dich zusammengefasst:
Hinweis

Demnach soll den Versorgern für Gasnetze eine pauschalierte Kapitalverzinsung von 3,76 Prozent zugemessen werden. Der Markt habe sich mit 4,5 bis 5,5 Prozent allerdings viel mehr erhofft, so der Börsianer.

Eon-Chef Leonhard Birnbaum hatte zuletzt betont, wie sehr die Investitionen in Deutschland von einer angemessenen Regulierung abhängen./ag/jha/

Werte aus dem Artikel:
EON Aktie 17,485 € -5,00%
RWE Aktie 58,78 € -0,78%

Dein Kommentar zum Artikel im Forum

Jetzt anmelden und diskutieren Registrieren Login
Knockout von Ing Markets Werbung

Passende Knock-Outs

Strategie Hebel
Steigender Kurs
Call
5
10
20
Fallender Kurs
Put
5
10
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen finden Sie jeweils hier: DE000NB15QB8 , DE000NB4YKG9 , DE000NB5A7Y5 , DE000NB21KE3 , DE000NB7FD74 . Bitte informieren Sie sich vor Erwerb ausführlich über Funktionsweise und Risiken der Produkte. Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung.
Warnung
Im Durchschnitt erleiden 7 von 10 Kleinanlegern Verluste beim Handel mit Turbo-Zertifikaten. Turbo-Zertifikate sind hoch risikoreiche Produkte und nicht für langfristige Anlage­strategien geeignet.

Ähnliche Artikel

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.

Themen im Trend