Gerichtsurteil verhindert bis 2027 Bundesnetzagentur‑Kontrollen der Deutschen Post‑Brieflaufzeiten mit Testbriefen

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Ein Richterhammer (Symbolbild).
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Wegen eines Urteils kann die Bundesnetzagentur Brieflaufzeiten der Post bis 2027 nicht mehr prüfen. Ein neues Vergabeverfahren ist erforderlich.

Aufgrund eines Urteils des Oberlandesgerichts Düsseldorf kann die Bundesnetzagentur die Brieflaufzeiten der Deutschen Post voraussichtlich von 2025 bis 2027 nicht unabhängig überprüfen. Ein Rechtsstreit mit einem Marktforschungsunternehmen über das Vergabeverfahren macht eine Neuausschreibung erforderlich, die erst 2027 abgeschlossen sein dürfte. Damit entfällt die Grundlage für mögliche Bußgelder bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorgaben, bis die Prüfungen frühestens 2028 wieder aufgenommen werden können.

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