Konkret geht es um vier Klagen von Verbraucherzentralen gegen Banken und eine Sparkasse. Die Geldhäuser hatten von Verbrauchern Entgelte für die Verwahrung von Einlagen auf Giro-, Tagesgeld- und Sparkonten erhoben.
Die Verbraucherschützer halten die entsprechenden Vertragsklauseln für unwirksam, da sie Kunden unangemessen benachteiligten. Sie klagen auf Unterlassung und teils auf Rückzahlung der erhobenen Entgelte. Ob der Karlsruher Senat schon ein Urteil fällt, ist offen. (Az. XI ZR 61/23 u.a.)/jml/DP/nas
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