Das EU-Parlament in Straßburg.
Quelle: - pixabay.com:
Google
dpa-AFX  | 
aufrufe Aufrufe: 428

Zollstreit: EU macht E-Auto-Exporteuren in China Angebot - Mindestpreise

BRÜSSEL/PEKING (dpa-AFX) - Mindestpreise statt Zollaufschläge: Die EU zeigt in China produzierenden Elektroautoherstellern Wege zur Vermeidung der 2024 eingeführten Zusatzzölle auf. Unternehmen können sich nach einer neuen Leitlinie verpflichten, für in die Europäische Union exportierte Fahrzeuge Mindestpreise festzusetzen, um sich die Preisaufschläge zu ersparen. Zudem würden bei einem entsprechenden Angebot Zusagen zu Investitionen in der EU oder eine Begrenzung der Exporte positiv angerechnet werden.

play Anhören
share Teilen
feedback Feedback
copy Kopieren
newsletter
font_big Schrift vergrößern
Für dich zusammengefasst:
Hinweis
BMW AG St 87,58 € BMW AG St Chart -0,48%
Zugehörige Wertpapiere:
BYD Co Ltd 9,70 € BYD Co Ltd Chart -1,34%
Zugehörige Wertpapiere:
Mercedes-Benz Group AG 58,51 € Mercedes-Benz Group AG Chart -0,14%
Zugehörige Wertpapiere:
Tesla Inc 422,96 $ Tesla Inc Chart +0,28%
Zugehörige Wertpapiere:
Volkswagen AG Vz 102,15 € Volkswagen AG Vz Chart -0,92%
Zugehörige Wertpapiere:

Entsprechende Angebote würden von der Europäischen Kommission objektiv und fair bewertet, heißt es in den neuen Leitlinien der EU-Kommission. Voraussetzung für die Annahme sei, dass die Maßnahmen die schädigenden Auswirkungen von Subventionen beseitigten und eine den Zöllen gleichwertige Wirkung entfalteten.

Peking begrüßt Leitlinien

Die erzielten Fortschritte zeigten, dass beide Seiten in der Lage und bereit seien, Differenzen im Rahmen der Regeln der Welthandelsorganisation zu lösen, erklärte das Pekinger Handelsministerium. Auch die chinesische Handelskammer in Brüssel begrüßte das EU-Dokument und sprach von einer "sanften Landung" im Verfahren zu Elektrofahrzeugen. Das Ergebnis trage den Sorgen der Wirtschaft Rechnung und schaffe ein stabileres sowie besser planbares Umfeld für chinesische E-Auto-Hersteller und ihre Lieferketten in Europa.

Zusatzabgaben sollen Industrie in Europa schützen

Knockout von Ing Markets Werbung

Passende Knock-Outs

Strategie Hebel
Steigender Kurs
Call
5
10
20
Fallender Kurs
Put
5
10
20
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen finden Sie jeweils hier: DE000NB19HV7 , DE000NB35327 , DE000NB44YZ1 , DE000NG8KZV1 , DE000NB4ZCC2 , DE000NB42U08 . Bitte informieren Sie sich vor Erwerb ausführlich über Funktionsweise und Risiken der Produkte. Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung.

Über mögliche Mindesteinfuhrpreise als Alternative zu den EU-Zusatzzöllen auf aus China importierte Elektroautos gibt es seit langem Gespräche zwischen beiden Seiten.

Die EU-Zusatzabgaben waren 2024 eingeführt worden, um die Zukunft der Autoindustrie in der EU zu sichern. Die EU-Kommission war zuvor bei einer Untersuchung zu dem Ergebnis gekommen, dass Hersteller in China von unfairen Subventionen profitieren, die ihnen einen erheblichen Vorteil auf dem europäischen Markt verschaffen. Demnach können Elektroautos aus China normalerweise rund 20 Prozent günstiger angeboten werden als in der EU hergestellte Modelle.

Ausgleichszoll trifft auch deutsche Unternehmen

Die Höhe der Zusatzzölle variiert je nach Hersteller zwischen 7,8 Prozent und 35,3 Prozent. Betroffen sind auch in China tätige ausländische Unternehmen - darunter Tesla , BMW (BMW Aktie) und Mercedes -Benz . Mercedes arbeitet in China etwa mit Geely zusammen, auf dessen Exporte ein Zusatzzoll in Höhe von 18,8 Prozent fällig wird. Für Tesla gilt ein Satz von 7,8 Prozent, bei BMW sind es 20,7 Prozent.

Als Vergeltungsmaßnahme verhängte China mit Sonderzöllen auf Importe aus der EU. Sie wurden etwa auf Branntwein, Schweinefleisch und Milchprodukte verhängt./aha/DP/men

Für dich aus unserer Redaktion zusammengestellt

Dein Kommentar zum Artikel im Forum

Jetzt anmelden und diskutieren Registrieren Login

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Weitere Artikel des Autors

Themen im Trend