Strategische Partnerschaften: Trump-Besuch in Großbritannien: Milliardenabkommen für Energie und Technologie

wallstreetONLINE Redaktion  | 
aufrufe Aufrufe: 510
A-
A+
Lesemodus
playAudio
playTeilen
Während Trumps Staatsbesuch unterzeichnen die USA und Großbritannien neue Abkommen in Technologie und Kernenergie und sichern Milliardeninvestitionen.Während seines zweiten Staatsbesuchs in Großbritannien wird US-Präsident Donald Trump mehrere Abkommen in Technologie und ziviler Kernenergie unterzeichnen. Die britische Regierung hofft zudem, die vereinbarten Stahl- und Aluminiumzölle im Rahmen eines Handelsabkommens endgültig festzulegen. Trump und seine Frau Melania werden bei ihrem Besuch am Mittwoch eine Darbietung britischer königlicher Pracht erleben. Dazu zählen eine Kutschfahrt, ein Staatsbankett, ein Überflug von Militärflugzeugen und ein Kanonensalut. Die Regierung setzt auf diese …
Jetzt den vollständigen Artikel lesen

Dein Kommentar zum Artikel im Forum

Jetzt anmelden und diskutieren Registrieren Login
Werte aus dem Artikel:
Bank of America Aktie 55,70 € +0,18%
Nvidia Aktie 194,74 € -0,39%
Paypal Aktie 53,22 € +1,26%
Knockout von Ing Markets Werbung

Passende Knock-Outs

Strategie Hebel
Steigender Kurs
Call
5
10
20
Fallender Kurs
Put
5
10
20
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen finden Sie jeweils hier: DE000NB58RF7 , DE000NB7CJE5 , DE000NB7D1Q9 , DE000NB6NV32 , DE000NB6FTT7 , DE000NB6NVY7 . Bitte informieren Sie sich vor Erwerb ausführlich über Funktionsweise und Risiken der Produkte. Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung.
Warnung
Im Durchschnitt erleiden 7 von 10 Kleinanlegern Verluste beim Handel mit Turbo-Zertifikaten. Turbo-Zertifikate sind hoch risikoreiche Produkte und nicht für langfristige Anlage­strategien geeignet.

Ähnliche Artikel

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.

Themen im Trend