dpa-AFX  | 
aufrufe Aufrufe: 244

Nuways belässt Atoss Software auf 'Buy' - Ziel 152 Euro

HAMBURG (dpa-AFX Analyser) - Das Analysehaus Nuways hat die Einstufung für Atoss Software (ATOSS Software Aktie) nach dem Geschäftsbericht zum dritten Quartal auf "Buy" mit einem Kursziel von 152 Euro belassen. Wachstum im Cloud-Geschäft und Kostendisziplin hätten dem Anbieter von Technologie- und Beratungsdiensten für das moderne Personal-Management ein starkes Quartal beschert, schrieb Philipp Sennewald in einer am Freitag vorliegenden Studie. Die daraufhin erhöhten Jahresziele 2025 seien schlüssig, nicht zuletzt, weil das Schlussquartal üblicherweise saisonal eher ein starkes sei. Unter dem Strich sprächen das Umsatzwachstum und die Profitabilität des Unternehmens für die Aktien als Investment. Das Wachstum sei skalierbar und von wiederkehrend hoher Qualität. Atoss Software sei ein Qualitätswert in der europäischen Software-Branche, lautet des Experten Fazit./rob/bek/ajx Veröffentlichung der Original-Studie: 24.10.2025 / 08:00 / Zeitzone in Studie nicht angegeben Erstmalige Weitergabe der Original-Studie: 24.10.2025 / 08:00 / Zeitzone in Studie nicht angegeben Hinweis: Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenkonflikten im Sinne von § 85 Abs. 1 WpHG, Art. 20 VO (EU) 596/2014 für das genannte Analysten-Haus finden Sie unter http://web.dpa-afx.de/offenlegungspflicht/offenlegungs_pflicht.html.

play Anhören
share Teilen
feedback Feedback
copy Kopieren
newsletter
font_big Schrift vergrößern
Atoss Software SE 116,80 € Atoss Software SE Chart +2,64%
Zugehörige Wertpapiere:

Für dich aus unserer Redaktion zusammengestellt

Dein Kommentar zum Artikel im Forum

Jetzt anmelden und diskutieren Registrieren Login

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Weitere Artikel des Autors

Themen im Trend