EQS-Stimmrechte: ATOSS Software SE (deutsch)

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Korrektur der Veröffentlichung vom 14.08.2026, 16:40 Uhr CET/CEST - ATOSS Software SE: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

EQS Stimmrechtsmitteilung: ATOSS Software SE

Korrektur der Veröffentlichung vom 14.08.2026, 16:40 Uhr CET/CEST - ATOSS

Software SE: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der

europaweiten Verbreitung

14.08.2026 / 16:50 CET/CEST

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch EQS News -

ein Service der EQS Group.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Mitteilung gemäß §43 Abs.1 WpHG (wesentliche Beteiligung)

Herr Andreas F.J. Obereder hat uns am 10. August 2026 gemäß §§ 33 Abs. 1, 34

Abs. 2 WpHG mitgeteilt, dass der von ihm gehaltene Stimmrechtsanteil bzw.

der aufgrund einer Poolvereinbarung der Familie Obereder ("Pool")

zugerechnete Stimmenanteil an der ATOSS Software SE am 10. August 2026 die

Schwelle von 25% überschritten hat und der sich durch Zusammenrechnung

ergebende Stimmrechtsanteil nun insgesamt 25,08% beträgt (das entspricht

3.989.210 Stimmrechten).

Vor diesem Hintergrund teilte uns Herr Andreas F.J. Obereder gemäß §43 Abs.1

WpHG Folgendes mit:

Mitglied des Pools ist die AOB Portfolio One GmbH & Co. KG, deren

Stimmrechte an der ATOSS Software SE mir über die AOB Invest GmbH

(nachfolgend zusammen "Tochterunternehmen") als deren Gesellschafterin nach

§ 34 Abs. 1 WpHG zugerechnet werden.

Vor diesem Hintergrund teile ich Ihnen gemäß §§ 43 Abs. 1, 37 Abs.1 WpHG

ergänzend, auch für die Tochterunternehmen, Folgendes mit:

1)Mit dem Erwerb verfolgte Ziele:

a)Der Pool und ich persönlich verfolgen mit der Beteiligung als Pool weder

strategische Ziele noch die Erzielung von Handelsgewinnen im Hinblick auf

die ATOSS Software SE.

b)Es besteht keine Absicht seitens des Pools oder mir persönlich, innerhalb

der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte der ATOSS Software SE durch

Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.

c)Der AOB Portfolio One GmbH & Co. KG steht weiterhin das satzungsmäßige

Entsendungsrecht in den Aufsichtsrat zu, darüber hinaus wird keine

Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und

Aufsichtsorganen der ATOSS Software SE angestrebt. Ich bin

Vorstandsvorsitzender der ATOSS Software SE und beabsichtige planmäßig zum

Jahreswechsel 2026/2027 in den Aufsichtsrat zu wechseln.

d)Der Pool und ich persönlich streben keine Änderung der Kapitalstruktur der

ATOSS Software SE, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen-

und Fremdfinanzierung sowie die Dividendenpolitik, an.

2)Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel:

Es wurden keine Mittel aufgewendet, da die Überschreitung der 25-%-Schwelle

nicht durch einen zusätzlichen Erwerb eigener Aktien, sondern durch die

Zurechnung von Stimmrechten aufgrund des Pools eingetreten ist.


14.08.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

Originalinhalt anzeigen:

https://eqs-news.com/?origin_id=1f87df4c-97ef-11f1-8534-027f3c38b923&lang=de


Sprache: Deutsch

Unternehmen: ATOSS Software SE

Rosenheimer Str. 141 h

81671 München

Deutschland

Internet: www.atoss.com

LEI Code: 529900Q9G9280ADNOA39

Ende der Mitteilung EQS News-Service


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