dpa-AFX  | 
aufrufe Aufrufe: 486

AKTIE IM FOKUS: Atoss Software ziehen vorbörslich an nach Metzler-Empfehlung

FRANKFURT (dpa-AFX Broker) - Die Aktien von Atoss Software (ATOSS Software Aktie) steuern am Dienstag auf einen klaren Erholungsversuch zu. Im vorbörslichen Handel auf der Plattform Tradegate zog der Kurs zuletzt um 3,8 Prozent an im Vergleich zum Xetra-Schlusskurs, nachdem die Privatbank Metzler eine Kaufempfehlung ausgesprochen hatte.

play Anhören
share Teilen
feedback Feedback
copy Kopieren
newsletter
font_big Schrift vergrößern
Für dich zusammengefasst:
Atoss Software SE 118,60 € Atoss Software SE Chart 0,00%
Zugehörige Wertpapiere:

Diese brachte Analyst Oliver Frey mit dem Kursrutsch um ein Drittel in Verbindung, den die Aktien seit Juli hinter sich haben. Zuletzt waren sie erstmals seit Anfang 2024 wieder unter die 100-Euro-Marke abgesackt. Im Juli waren sie in der Spitze noch nahe an die 150-Euro-Marke gestiegen.

Frey schrieb, die Kurskorrektur der Aktie bringe für Anleger eine attraktive Chance mit sich. Mit Atoss setzten sie auf ein Unternehmen, das ein starkes Finanzprofil mit einer führenden Position im strukturell wachsenden Personalmanagement-Markt verbinde.

Steigende Arbeitskosten, strengere Regularien und ein anhaltender Mangel an Arbeitskräften sorgten für langfristige Nachfrage nach den Lösungen des Unternehmens. Für die deutschsprachigen Länder werde ein jährliches Marktwachstum von etwa neun bis zehn Prozent erwartet./tih/stk

dpa-AFX Broker - die Trader News von dpa-AFX

Für dich aus unserer Redaktion zusammengestellt

Dein Kommentar zum Artikel im Forum

Jetzt anmelden und diskutieren Registrieren Login

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Weitere Artikel des Autors

Themen im Trend