Ein iMac-Computer von Apple.
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dpa-AFX  | 
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WDH/ROUNDUP: Recht auf Reparatur kommt - Ersatzteile für Jahre gesichert

(Im 1. Satz des 9. Absatzes wurde ein Tippfehler berichtigt: Eine Sprecherin des Verbands kommunaler Unternehmen VKU rpt VKU.)

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BERLIN (dpa-AFX) - Für Smartphones, Waschmaschinen und eine Reihe anderer Geräte soll ab diesem Sommer ein Recht auf Reparatur gelten - auch über die Gewährleistungsfrist hinaus. Eine dazu geplante gesetzliche Regelung macht den Herstellern konkrete Vorgaben. Sie soll sich positiv auf die Umwelt und die Geldbeutel der Verbraucher auswirken.

Das auch für den Verbraucherschutz verantwortliche Bundesjustizministerium geht davon aus, dass die 2024 beschlossene EU-Richtlinie in Deutschland pünktlich zum 31. Juli in Kraft treten wird. Wie das Ministerium mitteilt, ist ein Entwurf für die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht jetzt an Länder und Verbände versendet. Diese können bis zum 13. Februar dazu Vorschläge und mögliche Bedenken formulieren. Später befasst sich damit auch noch der Bundestag.

Was das konkret bedeutet?

Während der üblichen Lebensdauer eines Produkts soll der Hersteller zur Reparatur verpflichtet werden. Ist die Gewährleistungsfrist abgelaufen, kann er dafür ein "angemessenes Entgelt" verlangen. Was hier als angemessen angesehen wird, ist in dem Entwurf allerdings nicht genau ausbuchstabiert. Erfolgt die Reparatur entgeltlich, ist der Verbraucher zudem verpflichtet, die reparierte Ware abzunehmen.

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Hersteller brauchen die Reparaturleistung nicht unbedingt selbst zu erbringen. Sie können ihrer Verpflichtung auch nachkommen, indem sie damit andere beauftragen, etwa dann, wenn sie nicht über die nötige Infrastruktur dafür verfügen oder ein geeignetes Unternehmen näher beim Verbraucher angesiedelt ist.

Gerät muss komplett zerlegt werden können

Manche Geräte werden aktuell deshalb nicht repariert, sondern durch ein Neugerät ersetzt, weil Komponenten so verbaut sind, dass eine Reparatur schlicht unmöglich ist. Das soll in Zukunft in Bezug auf die in der Richtlinie genannten Geräte - vom Server bis zum Staubsauger - ebenso verboten sein wie eingebaute Fehler, die dafür sorgen, dass das Produkt nach einer gewissen Zeit nicht mehr funktioniert.

Ersatzteile länger verfügbar

Damit eine Reparatur auch nach vielen Jahren überhaupt noch möglich ist, sollen die Hersteller verpflichtet werden, Ersatzteile für bestimmte Modelle entsprechend der erwarteten Lebensdauer vorzuhalten. Für Smartphones bedeutet das etwa, dass die Teile, aus denen das Mobiltelefon besteht, nach der Einstellung der Produktion des betreffenden Modells noch mindestens sieben Jahre lang verfügbar sein müssen. Für die Hersteller von Waschmaschinen und Trocknern gilt diese Verpflichtung für eine Dauer von zehn Jahren nach Ende der Produktion.

Umfrage zeigt: Hohe Kosten schrecken ab

Wie die Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage im Auftrag der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zeigen, haben vier von fünf Erwachsenen (80 Prozent) schon einmal ein Elektrogerät, das sie weiter nutzen wollten, nicht repariert, weil ihnen die Reparatur zu teuer erschien.

52 Prozent der Teilnehmer der Befragung, bei der Mehrfachantworten möglich waren, verwiesen auf fehlende Ersatzteile. 58 Prozent führten an, die Reparatur sei ihnen zu umständlich gewesen. Von den Menschen, die zwischen Ende Oktober und Anfang November durch das Meinungsforschungsinstitut Forsa befragt wurden, gaben zudem 43 Prozent an, ein Fachmann habe ihnen von der Reparatur abgeraten. Knapp jeder Dritte (32 Prozent) wollte lieber ein neueres Modell haben.

Verband schlägt Reparaturfonds vor - Hersteller sollen Geld geben

Eine Sprecherin des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) sagt, das Recht auf Reparatur sei ein Schritt auf dem Weg hin zu einer echten Kreislaufwirtschaft. Damit Reparaturen für Verbraucher dauerhaft attraktiv und bezahlbar werden, wäre aus ihrer Sicht jedoch eine praxistaugliche Umsetzung erforderlich - "einschließlich eines herstellerfinanzierten Reparaturfonds". Aus diesem Fonds könnte dann etwa ein Reparaturbonus finanziert werden, so dass die Hälfte der Kosten einer Reparatur übernommen würden, maximal 200 Euro./abc/DP/mis

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