Bayerisches Oberstes Landesgericht weist Sammelklage von fast 324.000 Kunden gegen Amazon ab

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Ein Richterhammer (Symbolbild).
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Das bayerische Oberste Landesgericht wies eine Sammelklage gegen Amazon ab. Prime Video habe keine Werbefreiheit versprochen. Revision ist geplant.

Das Oberste Landesgericht Bayern hat eine Sammelklage der Verbraucherzentrale Sachsen und rund 324.000 Klägern gegen Amazon abgewiesen. Das Gericht urteilte, dass Amazon mit Prime Video keine Werbefreiheit versprochen oder vermarktet habe und die Einführung von Werbung sowie einer kostenpflichtigen werbefreien Option Anfang 2024 rechtmäßig war. Die Verbraucherzentrale kündigte Revision an; weitere rechtliche Auseinandersetzungen, darunter eine Unterlassungsklage, laufen parallel weiter.

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