Eine Hürde für Menschen, die ein solches Visum beantragen, ist das Sprachniveau A1, das die meisten von ihnen dafür nachweisen müssen. Ausnahmen gibt es unter anderem für Menschen mit Hochschulabschluss sowie für Angehörige von Asylberechtigten und Flüchtlinge nach der Genfer Konvention. Für Letztere gilt das aber nur, wenn der Antrag in den ersten drei Monaten nach der Anerkennung als Flüchtling gestellt wird und die Ehe schon vor der Einreise bestand. Außerdem existieren Ausnahmen, wenn jemand krank ist, sowie eine Härtefallregelung.
Nach Auskunft der Bundesregierung haben im vergangenen Jahr 62 Prozent der Menschen, die mit dem Ziel des Ehegattennachzugs an einer Deutsch-Prüfung teilnahmen, diese bestanden. In den Jahren zuvor lag der Wert etwas höher - im Jahr 2023 bei 65 Prozent. Die Linken-Innenpolitikerin Clara Bünger hält die aktuellen Vorgaben für den Nachweis von Deutschkenntnissen für europarechtswidrig. Sie sagt: "Beim Nachzug zu Fachkräften gilt diese Schikane-Regelung nicht mehr." Wer Deutsch auf dem Sprachniveau A1 spricht, kann sich in einfachen Sätzen verständigen./abc/DP/zb
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