Die Behörden kündigten an, voraussichtlich am Montag eine sogenannte "infizierte Zone" um den Fundort festzulegen. Dort würden dann verschärfte Schutzauflagen gelten, die eine weitere Verbreitung des Virus verhindern sollen. "Das mögliche Gebiet wird derzeit zwischen zuständigen Behörden intensiv beraten und auch mit dem Bund und der EU abgestimmt", teilte das Ministerium mit.
Schutzzäune und Auflagen für Schweinezüchter
Vorgesehen sei unter anderem, in dieser Zone Schutzzäune zu errichtet, um zu verhindern, dass Wildschweine in Nachbarregionen wandern und das Virus weiter verbreiten. "Auch wird es Auflagen geben für schweinehaltende Betriebe in der Region, für die Jagd und für Hundehalter, die ihre Hunde nur angeleint und auf den Wegen im Wald führen dürfen", kündigte das Ministerium an.
Am Samstag hatte das zuständige Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) einen ersten Fall von Afrikanischer Schweinepest bei einem verendeten Wildschwein in Kirchhundem bestätigt.
Für Menschen ist die Afrikanische Schweinepest ungefährlich. Gleiches gilt für andere Haus- und Nutztierarten. Für Haus- und Wildschweine verläuft eine Infektion mit dem ASP-Virus jedoch fast immer tödlich./mhe/DP/he
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.