Wegen Schlafstörungen in Klinik - Männer häufiger betroffen

dpa-AFX  | 
aufrufe Aufrufe: 100
A-
A+
Lesemodus
playAudio
playTeilen
Ein Mann liest Wirtschaftsnachrichten (Symbolbild).
- pixabay.com

WIESBADEN/FRANKFURT (dpa-AFX) - Die Anzahl der Menschen, die aufgrund von Schlafstörungen stationär im Krankenhaus behandelt wurden, ist über die Jahre deutlich gesunken. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts in Wiesbaden waren es 2024 rund 67.200 Patientinnen und Patienten, das sind 59 Prozent weniger als 20 Jahre zuvor.

Für dich zusammengefasst:
Hinweis

"Ein Grund für den Rückgang dürfte sein, dass Schlafstörungen zunehmend auch ambulant in Schlaflaboren oder zuhause behandelt werden können", erklärten die Statistiker.

Laut den Daten wurden zwanzig Jahre zuvor - also im Jahr 2004 - noch 165.400 Menschen mit Schlafstörungen stationär behandelt. Den niedrigsten Stand in diesem Zeitraum gab es im Jahr 2022 mit 62.300 Fällen.

Aber warum genau waren die Menschen in Behandlung?

"Zu den Diagnosen gehören vor allem die Schlafapnoe, aber auch Ein- und Durchschlafstörungen, Störungen des Schlaf-Wach-Rhythmus oder ein krankhaft gesteigertes Schlafbedürfnis", hieß es.

Den Angaben zufolge kommen Männer deutlich häufiger mit Schlafstörungen in eine Klinik: Im Jahr 2024 entfielen 68 Prozent der Behandlungsfälle auf Männer und 32 Prozent auf Frauen. Zum Vergleich: 20 Jahre war Geschlechterunterschied sogar noch größer - mit 78 Prozent Männern und 22 Prozent Frauen.

Und wie alt sind die Patientinnen und Patienten in der Regel? Laut den Statistikern ist ein Großteil im mittleren bis höheren Alter: 58 Prozent der Behandelten im Jahr 2024 waren 50 bis 74 Jahre alt.

Das Bundesamt gab die Daten zum Tag des Schlafes an diesem Sonntag (21. Juni) bekannt./jto/DP/jha



Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.

Themen im Trend