Die New Yorker Freiheitsstatue. New York ist die Börsenmetropole der Vereinigten Staaten.
Quelle: - pexels.com:
Google
dpa-AFX  | 
aufrufe Aufrufe: 182

USA heben Sanktionen gegen brasilianischen Bundesrichter auf

WASHINGTON (dpa-AFX) - Die US-Regierung hat ihre Sanktionen gegen den brasilianischen Bundesrichter Alexandre de Moraes und dessen Ehefrau Viviane Barci de Moraes aufgehoben. Auch ihre Anwaltskanzlei, in der die Immobilien der Familie verwaltet werden, sei von der Sanktionsliste genommen worden, hieß es in einer entsprechenden Mitteilung. Warum die Maßnahmen gestrichen wurden, war zunächst unklar. Bislang waren Vermögenswerte der Personen in den Vereinigten Staaten wegen der Sanktionen eingefroren.

play Anhören
share Teilen
feedback Feedback
copy Kopieren
newsletter
font_big Schrift vergrößern
Für dich zusammengefasst:

De Moraes hatte ein Strafverfahren gegen den früheren brasilianischen Präsidenten Jair Bolsonaro geleitet. Bolsonaro war daraufhin zu einer langen Haftstrafe verurteilt worden.

US-Präsident Donald Trump - einem wichtigen Verbündeten Bolsonaros - war das sauer aufgestoßen: In den vergangenen Monaten verhängte er als Reaktion darauf Zölle von 50 Prozent auf zahlreiche Produkte aus dem südamerikanischem Land und belegte de Moraes und Menschen in dessen Umfeld mit Sanktionen.

"Alexandre de Moraes ist verantwortlich für eine repressive Kampagne der Zensur, willkürlicher Verhaftungen und politisierter Strafverfolgungen - unter anderem gegen den ehemaligen Präsidenten Jair Bolsonaro", sagte US-Finanzminister Scott Bessent damals. Bolsonaros Sohn, der Abgeordnete Eduardo Bolsonaro, bedauerte die Entscheidung, die Sanktionen nun wieder aufzuheben, wie das Nachrichtenportal G1 berichtete./ngu/DP/jha


Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Weitere Artikel des Autors

Themen im Trend