- Umweltminister Schneider unterstützt das Gasabkommen.
- Bundestag und Bundesrat müssen dem Abkommen zustimmen.
- Öl- und Gasförderung in Meeresschutzgebieten soll verboten werden.
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Gas-Förderung Thema im Bundesrat
Es gibt bereits ein Abkommen zwischen Deutschland und den Niederlanden, das die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen deutschen und niederländischen Behörden regelt. Auf deutscher Seite müssen Bundestag und Bundesrat aber noch zustimmen.
An diesem Freitag befasst sich die Länderkammer mit dem Thema, dabei könnte der Bundesrat sich positionieren - was aber noch keine bindende Wirkung hätte. Erst wenn der Bundestag im nächsten Schritt eine Entscheidung getroffen hat, entscheidet der Bundesrat verbindlich, ob er zustimmt oder nicht.
Schneider will mehr Meeresschutz
Die Bundesregierung will die Öl- und Gasförderung in sechs Meeresschutzgebieten in Nord- und Ostsee verbieten. Damit muss sich nun der Bundestag beschäftigen. Er hoffe sehr auf die Unterstützung des Bundestags und im Zweifel auch der Länder, sagte Schneider. "Es wäre die größte Ausweitung von Meereschutzgebieten oder die Stärkung derer, die wir bisher gesehen haben."
In Deutschlands Ausschließlicher Wirtschaftszone (AWZ) - also dem Seegebiet jenseits der Küstengewässer - gibt es schon heute sechs Schutzgebiete mit einer Gesamtfläche von rund 10.000 Quadratkilometern, etwa westlich von Sylt und in der Pommerschen Bucht. Dort gelten unter anderem Einschränkungen für die kommerzielle Fischerei.
Borkum-Gasfeld wäre nicht betroffen von neuen Schutzregeln
Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung soll dort nun die Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen grundsätzlich auf Sand- und Kiesabbau beschränkt werden. Ausnahmen zur Förderung von Erdöl und Erdgas sollen nur in bestimmten Einzelfällen möglich sein.
Nicht betroffen von dem Verbot wäre die Gasförderung, die das niederländische Unternehmen One-Dyas nordwestlich der Nordseeinsel Borkum plant. Allerdings könnten weitere Erdgasfelder in der Nähe, die One-Dyas bereits im Blick hat, von dem Verbot betroffen sein./hrz/DP/stk
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