ESG-Aktien  | 
aufrufe Aufrufe: 501

Übernahme! Drohnenfantasie! Volle Pipeline! Rheinmetall, DroneShield und First Hydrogen Aktie!

Drohnen und andere unbemannte Systeme drängen massiv in den militärischen und zivilen Alltag. Von dem Milliardenkuchen will sich First Hydrogen in Zukunft ein Stück abschneiden. Dafür hat man sich die Technologie für KI-gestützten Robotik-Bodendrohnen gesichert. Gelingt der Aufbau des neuen Geschäftsbereichs, ist die Aktie wahrscheinlich derzeit viel zu günstig. Günstig ist DroneShield sicher nicht. Doch in der jüngsten Investorenpräsentation sorgte eine prall gefüllte Vertriebspipeline für Aufmerksamkeit. Wird diese umgesetzt, sind Milliardenumsätze möglich. Milliarden macht Rheinmetall derzeit insbesondere mit Kampfpanzern, Munition und anderen Systemen der klassischen "alten" Kriegsführung. Doch auch die Düsseldorfer haben die Entwicklung erkannt und haben die Mehrheit an einem Spezialisten für autonome Systeme übernommen.

play Anhören
share Teilen
feedback Feedback
copy Kopieren
newsletter
font_big Schrift vergrößern
Große Metallpipeline
Quelle: - ©iStock:
DroneShield Ltd 2,189 € DroneShield Ltd Chart -0,32%
Zugehörige Wertpapiere:
First Hydrogen Corp 0,253 € First Hydrogen Corp Chart +2,02%
Zugehörige Wertpapiere:
Rheinmetall AG 1.495,2 € Rheinmetall AG Chart -0,13%
Zugehörige Wertpapiere:

Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.


Für dich aus unserer Redaktion zusammengestellt

Dein Kommentar zum Artikel im Forum

Jetzt anmelden und diskutieren Registrieren Login

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Weitere Artikel des Autors

Themen im Trend