- Union und SPD treffen sich im Kanzleramt.
- Beratungen dauern bis spät in die Nacht.
- Steigende Krankenkassenbeiträge stehen zur Debatte.
- Turnaround-Chancen - 5 brandheiße Kandidaten für 2026! (hier klicken)
Auch beim vorangegangenen Koalitionsausschuss hatten sich die Beratungen über Stunden hingezogen. Vor zwei Wochen ging es unter anderem um das schwarz-rote Rentenpaket. Danach wurden mehrere Reformgesetze im Bundestag beschlossen.
Unter Druck steht das Regierungsbündnis aktuell besonders bei zwei Themen. So dürften die Krankenkassenbeiträge im neuen Jahr steigen. Davor warnen viele gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände. Denn die Einnahmen hinken den Ausgaben hinterher. Ein Spargesetz vor allem mit Ausgabenbremsen steckt im Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag fest. Gespart werden soll besonders bei den Kliniken, das stößt auf Widerstand bei den Ländern. Die Bundesregierung und der Kanzler hatten stabile Beiträge versprochen.
Wie streng soll Heizungsgesetz werden?
Ein weiteres für Union und SPD heikles Thema ist das Heizungsgesetz. Eine Reform des Gebäudeenergiegesetzes ist angekündigt. Neue Heizungen sollen nur eingebaut werden dürfen, wenn sie zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Umstritten ist aber noch, wie hart der Schnitt konkret wirklich werden soll.
Weitere Themen, über die die Koalitionsspitzen reden wollen, betreffen mehr Tempo beim Ausbau der Verkehrsinfrastruktur und die geplante Reform der privaten Altersvorsorge./bw/hoe/sam/DP/nas
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.