- SPD fordert Ministerin Reiche zum Handeln auf.
- Spritpreisdeckel soll bis 1.1.2027 in Kraft treten.
- Preisdeckel wird nach Ölpreis und Vertriebskosten bestimmt.
- SpaceX-Hype:
Diese 3 Aktien fliegen unter dem Radar! (hier klicken)
Die Lage im Nahen Osten sei weiterhin volatil und die Energiepreise seien hoch. Deshalb habe die Koalition bis Ende des Jahres für kurzfristige und zügige Entlastung gesorgt, sagte Zorn mit Blick auf den Tankrabatt. "Ebenso wichtig ist aber die strukturelle Ordnung des Mineralölmarktes, der von zu wenig Wettbewerb und zu hohen Profiten für die großen Konzerne gekennzeichnet ist. Es ist ein wichtiger Erfolg der SPD, dass die Koalition die Einführung eines Spritpreisdeckels ab dem 1.1.2027 beschlossen hat und damit das Abkassieren der Mineralölkonzerne endlich begrenzt wird."
Ein Spritpreisdeckel würde wie folgt funktionieren, so Zorn: "Ein maximaler Abgabepreis für Diesel und Benzin im Einzel- oder Großhandel wird auf Basis vom Ölpreis, Verarbeitungs- und Vertriebskosten bestimmt. Dies erfolgt nach einer transparenten Formel in Verhandlungen zwischen Mineralölkonzernen und der Regierung."
Mitte September verständigten sich CDU, CSU und SPD im Koalitionsausschuss darauf, Gespräche mit der Mineralölwirtschaft zu führen - mit dem Ziel, spätestens zum 1. Januar 2027 einen Spritpreisdeckel nach dem Vorbild Luxemburgs oder Belgiens einzuführen. Dieser solle "nicht dauerhaft" und krisenbedingt sein, hieß es mit Blick auf den Iran-Konflikt, der Preissprünge auslöste. Weiter hieß es: "Die Versorgungssicherheit muss gewährleistet sein. Missbräuchliche Preisaufschläge müssen unterbunden werden." Reiche hatte sich skeptisch über einen Spritpreisdeckel gezeigt./hoe/DP/zb
| Strategie | Hebel | |||
| Steigender Kurs |
Call
|
5
|
10
|
20
|
| Fallender Kurs |
Put
|
5
|
10
|
20
|
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.