- Marine Le Pen fordert im Prozess Freispruch.
- Anklage sieht Scheinbeschäftigung von Assistenten.
- Urteil im Berufungsprozess wird am 7. Juli verkündet.
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Die Anklage sieht es indes als erwiesen an, dass die vom Parlament bezahlten Assistenten in Wahrheit für Le Pens Partei Front National (mittlerweile: Rassemblement National, RN) arbeiteten. Es habe ein betrügerisches Vorgehen gegeben, um die Partei zu finanzieren, und ein System, um öffentliche Gelder zu veruntreuen. Die Vorwürfe beziehen sich auf die Jahre 2004 bis 2016.
Kandidatur für Präsidentschaftswahl in Gefahr
Neben einem Jahr Haft mit elektronischer Fußfessel und einer Geldstrafe forderte die Anklage einen zeitweisen Verlust des passiven Wahlrechts für Le Pen. Das Urteil in dem Berufungsprozess soll am 7. Juli verkündet werden. In erster Instanz hatte das Gericht Le Pen ihr passives Wahlrecht mit sofortiger Wirkung auf fünf Jahre entzogen. Bestätigt das Berufungsgericht diese Strafe, wäre eine Kandidatur für die Präsidentschaftswahl für die 57-Jährige praktisch kaum möglich.
Für diesen Fall hatte Le Pen bereits signalisiert, ungeachtet einer möglichen Revision gegen den Gerichtsentscheid auf eine Kandidatur zu verzichten und RN-Parteichef Jordan Bardella ins Rennen um den Élysée-Palast zu schicken. Le Pen ist bereits drei Mal bei der Präsidentschaftswahl angetreten und verlor bei den letzten beiden Wahlen 2017 und 2022 in der Stichwahl gegen Emmanuel Macron./evs/DP/he
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