Bas sagte in der ARD-Tagesschau: "Für die Menschen bedeutet das einmal Stabilität, aber dass sie auch nach einem langen Arbeitsleben die Sicherheit haben, eine stabile Rente zu bekommen." In ihrem Entwurf heißt es: "Die Haltelinie für das Rentenniveau bei 48 Prozent wird bis zum Jahr 2031 verlängert, so dass die Abkopplung der Renten von den Löhnen bis dahin verhindert wird."
Was hat es mit dem Rentenniveau auf sich?
Auch die Rentenerhöhung im laufenden Jahr hat bereits die schon gültige, aber befristete Haltelinie berücksichtigt. Die mehr als 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland erhalten zum 1. Juli um 3,74 Prozent steigende Bezüge. Der Rentenwert war mit der entsprechenden Verordnung so hoch festgesetzt worden, dass mit ihm das gesetzlich vorgeschriebene Rentenniveau von 48 Prozent erreicht wird.
Das Rentenniveau beschreibt das Absicherungsniveau der Rente im Verhältnis zu den Löhnen. Konkret drückt die Größe das Verhältnis von Durchschnittseinkommen und einer "Standardrente" aus. Ein stabiles Rentenniveau bedeutet, dass die gesetzliche Rente der Lohnentwicklung nicht hinterherhinkt. "Die sich daraus ergebenden Mehraufwendungen der Rentenversicherung werden aus Steuermitteln vom Bund erstattet", heißt es in dem Entwurf. "Durch die Erstattung werden Auswirkungen auf den Beitragssatz grundsätzlich vermieden."
Was soll das kosten?
Die Alterung der Gesellschaft setzt das Rentensystem unter Druck. In den kommenden Jahren werden immer weniger Beschäftigte in die Rentenkasse einzahlen - immer mehr Menschen bekommen Altersbezüge.
Nach offiziellen Berechnungen würde das Rentenniveau ohne Änderung von heute 48 Prozent bis 2030 auf 46,9 und 2045 auf 44,9 Prozent sinken. Die Renten würden weniger stark steigen im Vergleich zu den Einkommen der Erwerbstätigen. Vor allem die SPD hatte ein stabiles Rentenniveau durchsetzen wollen - unter anderem die Arbeitgeber warnen vor explodierenden Lohnnebenkosten. Doch nun sollen Steuermittel in großem Stil fließen.
Laut Gesetzentwurf führen die Erstattung der Mehrkosten der Verlängerung der Haltelinie und sämtliche weitere Maßnahmen ab dem Jahr 2029 zu zusätzlichen Ausgaben in Höhe von zunächst 4,1 Milliarden Euro. Im Jahr 2030 sollen die Kosten auf 9,4 Milliarden Euro, im Jahr 2031 auf 11,2 Milliarden Euro steigen.
Zudem will die Bundesregierung im Jahr 2029 einen Bericht über die Entwicklung des Beitragssatzes und der Bundeszuschüsse vorlegen. Geprüft werden soll, was nötig ist, um das Rentenniveau von 48 Prozent über das Jahr 2031 hinaus beizubehalten.
Mütterrente erst 2028 ausgezahlt
Die Kindererziehungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung wird künftig für vor 1992 geborene Kinder um weitere sechs Monate auf insgesamt drei Jahre verlängert. Diese ausgeweitete Mütterrente soll aber erst ab 2028 ausgezahlt werden, weil die Rentenversicherung nach eigener Aussage für die technische Umsetzung zwei Jahre nach Verkündung des Gesetzes braucht.
Um Menschen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, die Rückkehr zu ihrem bisherigen Arbeitgeber zu erleichtern, soll das heute geltende Anschlussverbot aufgehoben werden./bw/DP/jha
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